Fluglärmbericht zeigt: Höchste Zeit für ein gesetzlich verankertes Nachtflugverbot!

Das Umweltbundesamt kommt in seinem Fluglärmbericht 2017 zu dem Schluss, dass die bestehenden gesetzlichen Vorgaben die Menschen nicht genügend vor den Auswirkungen des Flugverkehrs schützt. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), erklärt hierzu:

„Der Fluglärmbericht des Umweltbundesamtes fällt vernichtend aus. Und er zeigt: Die Große Koalition hat den Schutz vor Fluglärm konsequent ignoriert. Die nächste Bundesregierung muss deutlich mehr tun.

Konkret kritisiert das Umweltbundesamt, dass die aktuelle Gesetzgebung keine Möglichkeit zulässt, den Fluglärm zu begrenzen oder zu vermindern. Ebenfalls empfiehlt es präventiven Gesundheitsschutz: nämlich ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Nach der NORAH-Studie bescheinigt nun auch das Umweltbundesamt dieser Maßnahme eine positive Wirkung. Es wird höchste Zeit, auf diese Expertisen zu hören. Denn es gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates, seine Bevölkerung zu schützen.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und  SPD steht: ‚Generelle Betriebsbeschränkungen in Form von Nachtflugverboten lehnen wir ab.‘ Beide Volksparteien haben ihre Haltung dazu offensichtlich nicht verändert. Jedenfalls findet sich nichts in ihren Wahlprogrammen dazu. Gleiches gilt für FDP und AfD. Auf meine Initiative hin, haben wir die rechtliche Grundlage für ein Nachtflugverbot zum Bestandteil unseres Wahlprogramms gemacht. Wir wollen die Belastungen für die Menschen durch Fluglärm wirksam reduzieren. Jede und jeder, der oder die Veränderung will, sollte sich im September überlegen, welche Partei er oder sie seine Stimme gibt. Am heutigen Tag ist wieder einmal klar:  Es wird allerhöchste Zeit für ein gesetzlich verankertes Nachtflugverbot!“

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