NetzDG: Kernprobleme nicht beseitigt

Anlässlich des heutigen Bundestagsbeschlusses zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, erklärt Tabea Rößner:

„Die Koalition hätte sich ihre flammende Rede zum Schutz vor Hass und Hetze im Netz heute sparen können, denn in der Intention des Gesetzes sind wir uns doch alle einig: Rechtswidrige Äußerungen und Darstellungen haben auch im Internet nichts zu suchen. Dafür braucht es endlich klare Regeln und vor allem eine effektive Rechtsdurchsetzung.

Aber das Netzwerkdurchsetzungsgesetz läuft auch in dieser letzten Fassung  gerade Gefahr, ein wesentliches Grundrecht auszuhöhlen: das Recht auf freie Meinungsäußerung den freien demokratischen Diskurs. Beides wird durch das Gesetz nämlich deutlich gefährdet.

Zwar wurden einige wichtige Änderungen nach der von allen Seiten geäußerten heftigen Kritik aufgenommen. So ist etwa erfreulich, dass auf Inhaltefilter verzichtet wurde. Einige Straftatbestände wie die Beleidigung des Bundespräsidenten wurden rausgenommen. Auch wurde endlich – ein wesentlicher Kritikpunkt- ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter vorgesehen. Aber die Grundprobleme wurden nicht angegangen: Weiterhin werden durch die kurzen Löschfristen, unbestimmte Rechtsbegriffe und fehlende Verfahrensregeln ein Overblocking in Kauf genommen. Es fehlt vor allem ein „Put-back„-Verfahren, also eine Clearingstelle bzw. ein Verfahren zum Wiedereinstellen unrechtmäßig gelöschter Inhalte. Die Einrichtung einer regulierten Selbstregulierung ist nicht klar herausgearbeitet. Insbesondere gibt es hohe Bedenken hinsichtlich der Staatsferne (Art. 5 I 2 Grundgesetz), wenn man dem Bundesamt für Justiz die Aufsicht über die Selbstkontrolleinrichtungen überträgt.

Unklar bleibt auch, warum heute immer wieder Fake News als Begründung für das Gesetz aufgeführt werden, denn das Gesetz behandelt Falschmeldungen einfach mal gar nicht. Hier hätte man indes – wie überhaupt bei dem Thema – auf die Expertise der Länder zurückgreifen können. Denn Falschmeldungen können Stimmung und Meinung in der Gesellschaft erheblich beeinflussen, dafür gibt es bereits Einrichtungen und Regularien, die man hier hätte ausbauen können. Aber die einzige Intention war offenbar, noch schnell ein Gesetz durchzudrücken, statt anständig zu beraten.“

 

 

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