Telekommunikationsgesetz: Effektiver Verbraucherschutz verfehlt

Anlässlich der am 27. April 2017 im Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des Telekommunikationsgesetzes erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:

 

Die Chance, einen effektiven Verbraucherschutz im Telekommunikationsgesetz zu verankern, hat die Bundesregierung trotz aller wohlklingenden Ankündigungen um Längen verfehlt. Schlimmer noch, sie öffnet das Einfallstor zur Aushöhlung der Netzneutralität. Im Gesetz fehlen spezifische Sanktionstatbestände, um Verstöße der Internetanbieter bei den tatsächlich zur Verfügung gestellten Bandbreiten, gegen die Netzneutralität oder bei unzulässigen Abbuchungen über die Mobilfunkabrechnung von Drittanbietern wirksam zu ahnden.

Daher haben wir konkrete Vorschläge für Mindeststandards und wirksame Sanktionen in den Bundestag eingebracht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zudem pauschalierte Schadenersatzansprüche geltend machen können, sie brauchen sowohl ein Recht auf Sonderkündigung als auch auf Tarifanpassung, wenn die Anbieter die versprochenen Mindestbandbreiten nicht liefern. Wenn derartige Verstöße nicht verfolgt werden können, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin auf den Ladebalken starren.

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