Breitbandtest zeigt: Bußgelder für Anbieter nötig

Anlässlich des ersten Bericht zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für digitale Infrastruktur und stellv. Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur:

„Wenn nicht mal ein Viertel der Nutzer die vertraglich versprochene maximale Bandbreite erhält, dann grenzt das an einen systematischen Kundenbetrug. Die Politik muss die Unternehmen endlich in die Pflicht nehmen, denn es kann nicht sein, dass hohe Bandbreiten versprochen werden, aber nie ankommen. Wir fordern deshalb Mindestbandbreiten sowie Bußgelder und Schadensersatzzahlungen, wenn Unternehmen nicht liefern. Wenn die Telekommunikationsunternehmen nicht eine hohe Mindestqualität der von ihnen versprochenen Maximalbandbreiten liefern können, müssen sie zahlen.“

 

Hintergrund: In den folgenden Anträgen hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen als erste Fraktion verbindliche Mindestbandbreiten gefordert: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808573.pdf bzw. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810508.pdf

 

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