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Deutscher Kurzfilmpreis: Preisgelder kommen oft nicht bei den Filmschaffenden an

Zur Verleihung des Deutschen Kurzfilmpreises am 17.11.2016 erklärt Tabea Rößner, filmpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Anlässlich der Verleihung des Deutschen Kurzfilmpreises gratulieren wir schon einmal vorab allen Nominierten. Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr so viele tolle Kurzfilme nominiert sind und die Szene sich künstlerisch kontinuierlich weiterentwickelt.

Bei der Auszahlung der Preisgelder gibt es allerdings noch Nachjustierungsbedarf. Eine schriftliche Frage vom 30. August 2016 ergab, dass es seit 2005 bereits sechs Fälle gab, in denen Preisträgerinnen oder Preisträger des Deutschen Kurzfilmpreises das ihnen verliehene Preisgeld nicht oder nicht vollständig abgerufen haben. In manchen Jahren sind es nur kleine Beträge, aber in den Jahren 2007 und 2009 waren es je 15.000 Euro und im Jahr 2010 sogar 30.000 Euro, die nicht von den Preisträgerinnen und Preisträgern in Anspruch genommen wurden. Das bedeutet, dass im Jahr 2010 fast 11 Prozent der Gesamtsumme der Preisgelder nicht verwendet wurden. Mit dem Preisgeld sollen Folgeprojekte finanziert werden, es gibt eine Frist von zwei Jahren innerhalb derer das Geld abgerufen werden kann.

Der Bundesregierung zufolge sind ihr keine Gründe bekannt, warum Preisgelder nicht abgerufen wurden. Die Gründe für dieses Problem müssen dringend erforscht werden. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, sicher zu stellen, dass die Preisgelder, die zur Förderung der Kurzfilmszene gedacht sind, auch tatsächlich der Produktion neuer innovativer Stoffe zugutekommen.“

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