Filmförderung: Bundesregierung lässt Kreative hängen

Anlässlich der abschließenden Beratung im Bundestag zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes am Donnerstag, 10. November 2016, erklärt Tabea Rößner, filmpolitische Sprecherin:

„Monika Grütters hat mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes die Chance vertan, die deutsche Filmlandschaft vielfältiger und gerechter zu gestalten. Sie ist vor der Verwertungsindustrie eingeknickt, die durch diesen Gesetzentwurf ihre Vormachtstellung und den Status Quo erhalten kann. Geschlechtergerechtigkeit bei der Filmförderung und die Stärkung der Kreativen gegenüber den Verwertern bleiben so nur fromme Wünsche.

Da der Gesetzentwurf aus unserer Sicht eklatante Mängel enthält, haben wir als grüne Bundestagsfraktion einen Entschließungsantrag gestellt, der unsere Vorschläge zu einer Erneuerung der Filmförderung enthält. Diese sind vor allem:

  • konkrete Zielvorgaben für die Förderung von Filmprojekten, die unter der Beteiligung von Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen und Produzentinnen entstanden sind,
  • mehr Sitze für Kreative in den Fördergremien, wo entschieden wird, welche Filme gefördert werden,
  • ein Erlöskorridor, der Produzentinnen und Produzenten einen Anteil an den Erlösen ihres Filmes garantiert, so dass nicht nur die Verwertungsindustrie von einem Kinoerfolg profitieren kann,
  • mehr Transparenz in der Filmförderung durch Schaffung eines umfassenden Filmregisters, welches Vergleiche zwischen einzelnen geförderten Produktionen ermöglicht und über wirtschaftliche Erfolge genauso Auskunft gibt wie über die sozialen Standards am Filmset.“

Hier finden Sie den Entschließungsantrag zum Filmförderungsgesetz in voller Länge.

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