Verbot lauter Güterzüge: Dobrindt muss endlich handeln!

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits mehrfach angekündigt, spätestens in diesem Jahr eine Gesetzesvorlage für ein Fahrverbot von lauten Güterzügen ab 2020 einzubringen. Bislang ist nichts geschehen. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), hat gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen der grünen Bundestagsfraktion einen Antrag eingereicht, der den Bundesverkehrsminister auffordert, bis Jahresende ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Rößner erklärt hierzu:

„Die Parlamentsgruppe Bahnlärm hatte bereits im vergangenen Jahr die Zusage aus dem Bundesverkehrsministerin, dass die Gesetzesvorlage für ein Fahrverbot von lauten Güterzügen noch 2015 kommen würde. Das ist nicht geschehen. Im Februar haben wir dann über die Presse erfahren, dass der Minister die Einbringung noch in diesem Jahr plant. Dieses neigt sich dem Ende zu, bis Jahresende gibt es nur noch wenige Sitzungswochen, und noch immer ist nichts geschehen. Was bezweckt der Bundesverkehrsminister mit seiner Verzögerungstaktik? Scheut er den Konflikt mit den Wagenhaltern vor der Bundestagswahl? Wir müssen schleunigst handeln. Die Menschen, die bundesweit vom Bahnlärm betroffen sind, brauchen endlich Entlastung.

Deswegen habe ich gemeinsam mit meinen FraktionskollegInnen einen Antrag gestellt, der das Bundesverkehrsministerium auffordert, noch bis Ende des Jahres eine Gesetzesvorlage einzubringen. Verkehrslärm ist der zweitgrößte Verursacher von Erkrankungen. Bundesweit sind über elf Millionen Menschen davon betroffen. Ein großer Teil des Schienenverkehrslärms entsteht derzeit noch durch den Einsatz von alten und bisher nicht auf moderne, leisere Bremssohlen umgerüsteten Güterwagen. Bis zum 31. Dezember 2016 soll die Bundesregierung einen Vorschlag zu einer gesetzlichen, EU-rechts-konformen Regelung unterbreiten, mit der ein Fahrverbot von lauten Güterwagen ab dem Jahr 2020 auf allen deutschen Schienenwegen festgeschrieben wird.

Mit der angestrebten Regelung soll eine einfache, klar nachvollziehbare und effiziente Regelung zur Entlastung und zum Schutz der Gesundheit von Millionen Menschen in Deutschland getroffen werden. Um keine Ausweichverkehre von Zügen mit lauten Güterwagen auf andere, bisher nicht in dem Maße genutzten Strecken zu erzeugen und dadurch die dortigen BewohnerInnen erheblich stärkeren Belastungen auszusetzen, muss das Verbot einheitlich für alle Schienenwege in Deutschland gelten. Nur mit Druck – das hat die Erfahrung gezeigt – werden die Wagenhalter ihre alten Waggons schneller umrüsten oder durch modernere ersetzen. Es ist höchste Zeit zu handeln.“

 

 

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  1. Alban Pfeifer

    Danke, Tabea, dass du dich für uns Bahnanwohner einsetzt. Neben Lärm sind vor allem aber auch durch den Zugverkehr verursachte Erschütterungen, die einem Nachts aus dem Schlaf rütteln, eine sehr starke Belastung. Das wird bisher fast völlig ignoriert oder ist vielen Politikern vielleicht gar nicht bewusst. Wurde schon über ein Tempolimit für Züge nachgedacht, die durch Wohngebiete fahren? Durch Ortschaften darf man ja auch nicht mit dem PKW durchrasen.

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