BND-Gesetz: Gefahr für die Pressefreiheit

Anlässlich der heute im Bundestag beschlossenen Reform des BND-Gesetzes gegen die Stimmen der Opposition, erklärt Tabea Rößner:

„Heute ist ein düsterer Tag für die Pressefreiheit. Denn das von den Koalitionsfraktionen durchgewunkene BND-Gesetz legalisiert nicht nur die Massenüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Große Koalition schränkt zudem das hohe und verfassungsrechtlich verbriefte Gut der Pressefreiheit ein. Denn Journalistinnen und Journalisten sowie die für sie wichtigen Informanten und Quellen werden durch dieses Gesetz nicht geschützt – im Gegenteil. Die viel zu vagen Kriterien dieses Gesetzes bringen weiteres Ungemach für diese besonders sensible und schützenswerte Personengruppe. Die Kritik von zahlreichen Journalistenverbänden, öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, Menschenrechtsorganisationen, drei UNO-Sonderberichterstattern, der Bundesdatenschutzbeauftragten und vielen mehr ist ungehört geblieben. Damit wirft die Große Koalition bewusst Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit über Bord.

Deutsche JournalistInnen sind bei der Aufklärung von verschiedensten gesellschaftlich relevanten Sachverhalten im In- und Ausland auch auf Informationen von ausländischen JournalistInnen angewiesen. Durch den gestaffelten Grundrechtsschutz je nach Nationalität sind deutsche und europäische JournalistInnen zwar zunächst etwas besser vor Ausspähung geschützt, als ihre internationalen Kolleginnen und Kollegen – soweit dies technisch überhaupt zu unterscheiden ist, was laut Chaos Computer Club nicht möglich sei. Sobald sie aber mit ausländischen JournalistInnen Erkenntnisse austauschen, die der BND für außen- und sicherheitspolitisch oder die „Handlungsfähigkeit“ Deutschlands bedeutend ansieht, ist von dem Schutz nicht mehr viel übrig. Der BND kann sein Wissen dann auch noch an ausländische Geheimdienste weitergeben.“

 

 

 

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