Presseauskunftsanspruch: Rechtssicherheit für Journalisten schaffen

Anlässlich der heute anstehenden Plenardebatte zu dem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene erklärt Tabea Rößner:

„In der heutigen Plenardebatte wollen wir endlich einen rechtssicheren Auskunftsanspruch für Journalistinnen und Journalisten durchsetzen. Denn seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 fehlt es an einem klaren Auskunftsanspruch – demnach sind landespresserechtliche Ansprüche auf Bundesebene nicht mehr anwendbar. Seitdem häufen sich die Fälle, bei denen Bundesbehörden Journalisten die Auskunft verweigert haben. Journalisten haben zwar einen aus Artikel 5 Grundgesetz gesicherten „Minimalstandard“, wie das Bundesverfassungsgericht jüngst feststellte. Der ist allerdings zu unbestimmt –gerade was die Ablehnungsgründe angeht. Das ermöglicht Bundesbehörden wie dem Bundesnachrichtendienst, unliebsame Fragen einfach abzublocken.

Gerade gestern lag dem Bundesverwaltungsgericht wieder einmal eine BND-Akte zur Verhandlung vor: Der Springer Verlag wollte endlich Klarheit, wer sie in den 50er bis 70er Jahren bespitzelt hat. Der Fall wird nicht das erste Mal verhandelt. Bisher haben die Geheimdienstler aber die Akten nur mit vielen geschwärzten Stellen rausgerückt. Zur Entscheidung kam es gestern immer noch nicht – die Leipziger Richter wollen die Akte erstmal genauer anschauen. Der Hick Hack rund um solcherlei Auskunftsersuchen zeigt, wie schwierig es mittlerweile ist, von Bundesbehörden Auskunft zu erlangen.

Mit unserem Gesetzentwurf für ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene, der heute Abend im Plenum debattiert wird, wollen wir, dass Journalisten bei Anfragen gegenüber Bundesbehörden endlich auf klare gesetzliche Regelungen zurückgreifen können  – anstatt auf einen unbestimmten Minimalanspruch angewiesen zu sein. Trotz der Blockade der Union in der Vergangenheit habe ich nach jüngsten Zeichen die Hoffnung, dass wir hier vielleicht gemeinsam den Auskunftsanspruch für Journalisten auf Bundesebene verbessern und damit die Pressefreiheit stützen können. Eine Stärkung der Pressefreiheit sollte in diesen Zeiten ganz oben auf der Agenda stehen.“

Hier können Sie den Antrag finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808246.pdf

 

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