Foto: Ein Netzwerkkabel

Netzwerkkabel

Rede zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (DigiNetzGesetz) vom 08. Juli 2016

Die Rede ging zu Protokoll.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren.

Vor drei Tagen wurde eine neue Studie des WIK-Instituts, mit dem Namen „Treiber für den Ausbau hochbitratiger Infrastrukturen“ herausgegeben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Breitbandnachfrage bereits heute in Teilen ein Niveau erreicht hat, das über Netze, aufgepimpte Kupfernetze nicht mehr befriedigt werden kann. Und: Dieser Trend werde sich in Zukunft weiter beschleunigen. Das WIK prognostiziert, dass in neun Jahren über 75 Prozent der Haushalte Bandbreiten von mindestens 500 Mbit/s im Down- und 300 Mbit/s im Upload nachfragen werden. Diese Geschwindigkeiten erreichen Sie nicht über Kupfer und Vectoring, und deshalb müssen wir jetzt alle Schalter umlegen auf den Ausbau zukunftsfähiger Glasfasernetze!

Das DigiNetz Gesetz ist dafür ein nötiger Zwischenschritt. Das hat die EU-Kommission richtig erkannt, als sie die Richtlinie festlegte, die Sie heute umsetzen wollen. Eine bessere Koordinierung von Bauarbeiten ist nötig, die Zeiten, dass eine Straße zwei Mal aufgerissen wird – einmal für eine Wasserleitung und später noch mal für das Glasfaserkabel – sollten passé sein. Aus unserer Sicht ist aber die Umsetzung suboptimal. Die Interessen der Versorgungsunternehmen, die ja den Zugang zu ihren Leerrohren gewähren müssen, bleiben zu sehr außen vor. Wenn in Zukunft zum Beispiel Reparaturarbeiten teurer werden, weil man auf mitverlegte Telekommunikationsleitungen Rücksicht nehmen muss, darf das nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Mehrkosten müssen von denen übernommen werden, die sie verursachen.

Wir sehen es als Mangel an, dass Sie nicht klar die Kosten für Länder, Kommunen und Versorgungsunternehmen spezifizieren. Die Mitverlegung darf nicht einseitig zu deren Lasten gehen, die Telekommunikationsunternehmen müssen ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Erschwerniskosten verpflichtet werden, die im Zusammenhang mit Mitnutzungen entstehen.

Die voraussichtlich ohnehin geringe Wirkung des Gesetzesvorhabens wird noch dadurch geschmälert, dass die Bundesregierung eine lange Liste von Gründen aufgenommen hat, aus denen der Anspruch auf Mitnutzung bereits vorhandener Infrastruktur versagt werden kann.

Und noch ein Manko: Die Bundesregierung übertreibt bei den zu erwartenden Einsparungen enorm, auch wenn wir sie schon mehrfach darauf hingewiesen haben. Denn man kann natürlich nicht überall, wo gebaut wird, einfach Glasfaser mitverlegen. Die Netzbetreiber machen eine eigene Netzplanung und können sich nicht immer danach richten, wo zufällig schon Rohre liegen. Das Sparpotenzial ist also von vornherein begrenzt. Insofern ist dieses Gesetz zwar ein Schritt in die richtige Richtung, es ersetzt aber keineswegs eine vernünftige Förderstrategie für den Breitbandausbau. Und an der fehlt es in Deutschland!

Bei der Vorstellung der WIK-Studie am Montag forderte der VATM-Präsident Martin Kind, es müssten sich „alle zusammenzusetzen und einen Masterplan entwickeln“. Denn trotz Netzallianz und Bundesminister für Digitale Infrastruktur haben wir einen solchen Masterplan nicht. Wir haben ein Breitbandziel, das schon heute überholt ist. Wir haben ein Förderprogramm, das genau dieses kurzsichtige Ziel zu erreichen sucht. Aber wir haben keinen Masterplan zum Gigabitausbau, meine Damen und Herren!

Ich frage mich, ob wir eigentlich noch von bestimmten Geschwindigkeiten als Zielmarken reden sollten. 50 Mbit, 100 Mbit, 200 Mbit… Wir sind doch hier nicht bei Ebay. Stattdessen sollte der Staat eine Leitmission vorgeben und die dann konsequent verfolgen. Die Mission Possible muss aus unserer Sicht sein: Wir wollen Hochgeschwindigkeitsnetze, und wir brauchen sie. Und alles andere sortieren wir unter diesem Ziel ein, auch das Breitbandförderprogramm. Damit kommen wir im Endeffekt deutlich weiter als mit dem bisherigen Stückwerk.

Unseren grünen Entschließungsantrag findet Ihr hier.

 

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