Rede zu Mindestbandbreiten bei Internetanschlüssen vom 23. Juni 2016

Es gilt das gesprochene Wort!

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Frau Meier im Supermarkt drei Kilo Mehl kauft, dann bezahlt sie drei Kilo und kriegt auch drei Kilo. Soweit, so logisch. Bucht Frau Meier einen Internetanschluss mit 50 Mbit/s, kann es sein, dass sie mit nur 20 Mbit/s surft. Frau Meier würde es zurecht nicht akzeptieren, wenn sie statt den bezahlten 3 Kilo Mehl nur 2 bekäme. Wir finden, das sollte auch bei Internetverträgen gelten: Wer für eine bestimmte Leistung zahlt, soll diese auch bekommen!

Wir wollen, dass Unternehmen mindestens 90 Prozent dessen, was sie versprechen, einhalten. Wenn Anbieter dagegen verstoßen, müssen sie ein Bußgeld zahlen. Außerdem sollen Verbraucher ein Recht auf Schadenersatz bekommen. Wer seine Versprechen nicht halten kann, sollte weniger große Versprechen machen.

Die machen die Anbieter zurzeit nämlich. Aus den beworbenen Maximalbandbreiten werden im Kleingedruckten „bis zu“-Versprechen. In der Leistungsbeschreibung des Telekom-Tarifs „Magenta Zuhause“ stehen 40% als Mindest­bandbreite. Das wären bei Frau Meier 1,2 statt drei Kilo Mehl. Für Verbraucher ist das eine Mogelpackung! Ich kann ja auch nicht sagen, dass ich nur bis zu 100% meiner Telefon­rechnung bezahle!

Es gibt keine gesetzlichen Mindestvorgaben für Bandbreiten. 2012 hat die Bundesnetzagentur einen Test durchgeführt:

Weniger als zwei Drittel aller Nutzer bekommen nur die Hälfte der vermarkteten Datenübertragungsrate. 2013 erreichten nur 15,9 Prozent die volle Bandbreite. Danach hat die Bundesnetzagentur vorsichtshalber keine Tests mehr gemacht. In einer Studie der EU-Kommission von 2014 werden im europäischen Durchschnitt gerade mal 75,9% der versproche­nen Bandbreite erreicht. Bei allen untersuchten Anschluss­technologien lag Deutschland unter diesem Durchschnitt. Darüber haben sich auch jede Menge Leute auf unserer Homepage beim grünen Breitbandcheck beschwert.

Die Reaktion der Bundesnetzagentur? Eine neue Webseite. Auf der kann man die Geschwindigkeit des eigenen Anschlusses messen. Das Ergebnis wird auf einer Karte dargestellt und zeigt: Viele Kunden bekommen nur 40 oder sogar nur 20% der versprochenen Bandbreite. Wie erklären Sie die Unterschiede dieser Karte zu Ihrem Breitbandatlas? Ich befürchte, dass die tatsächliche Geschwindigkeit in Deutschland viel niedriger ist als gedacht und Sie von ihrem Breitbandziel weiter entfernt sind als je zuvor!

Die Bundesnetzagentur könnte viel mehr tun, ihren Breitband­test zu einem „zertifizierten Überwachungs­mechanismus“ machen. Und wir sollten im Telekommunikationsgesetz einen Schadenersatzanspruch für Verbraucher regeln. Worauf warten Sie? Tun Sie etwas für die Verbraucher!

Immerhin: Die Bundessnetzagentur hat auf unseren Antrag reagiert und eine „Transparenzverordnung“ vorgeschlagen. Es ist auffällig, dass dieser Entwurf so plötzlich fertig wurde, nachdem sich lange nichts getan hat. Nun sollen die TK-Unternehmen zu ihren Verträgen ein standardisiertes Produktinformationsblatt bereitstellen, mit Infos zur maximalen Download-Bandbreite und der durchschnitt­lichen Surfgeschwindigkeit.

Wenn ich das kurz auf den Punkt bringen darf: Ihnen reicht ein Infoblatt. Wir wollen verlässliche Mindeststandards. Und klare Entschädigungsansprüche für Verbraucher, wenn diese Standards nicht eingehalten werden. Sie machen Symbolpolitik, wir Verbraucherpolitik.

Ich bin sicher, Frau Meier findet unsere Forderung logisch und richtig: Was man verspricht, muss man halten. Nebenbei: Das würde ich auch der Regierung bei ihrer Breitbandpolitik empfehlen; von den versprochenen flächendeckenden 50 Mbit ist leider noch nicht viel zu spüren. –

Nächstes Jahr läuft die Legislaturperiode aus, und anders als bei vielen Telekommunikationsverträgen verlängert sich Ihre Regierungszeit nicht automatisch. Sie riskieren, dass sie für die schlechte quality of service Ihrer Regierungspolitik die Quittung bekommen. Jetzt haben Sie die Chance, einiges besser zu machen. Unterstützen Sie unseren Antrag!

Vielen Dank!

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