Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur hilft den Verbrauchern nicht

Zum heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf einer Transparenzverordnung im Telekommunikationsendkundenmarkt erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Digitale Infrastruktur:

„Viele Nutzerinnen und Nutzer kennen das Problem, dass sie zwar für beispielsweise 30 Mbit/s zahlen, aber deutlich weniger bekommen. Die Bundesnetzagentur möchte dieses Problem nun durch ein standardisiertes Produktinformationsblatt lösen, dass die Internetanbieter zukünftig zur Verfügung stellen müssen. Darin werden sie beispielsweise über Vertragslaufzeit, Up- und Download-Geschwindigkeiten informiert. Aber das wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht helfen. Transparenz ist gut und wichtig, aber wir brauchen ein schärferes Schwert.

Darum fordern wir Mindeststandards für die Qualität von Internetzugängen, die verbindlich eingehalten werden müssen. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, mindestens 90 Prozent ihrer „bis zu“-Versprechen auch tatsächlich zu liefern. Dazu braucht es auch verbindliche Instrumente zur Überprüfung von Leistungszusagen. Wenn es zu wesentlichen Abweichungen kommt, fordern wir Bußgelder und Schadenersatzansprüche. Die Transparenzverordnung wäre die Möglichkeit gewesen, die Mindestgeschwindigkeiten einzuführen, aber die Chance für mehr Verbraucherschutz hat die Bundesnetzagentur verpasst.

Die Transparenzverordnung finden Sie hier.

Unseren Antrag Mindestbandbreiten gibt es hier, er wird voraussichtlich kommende Woche Donnerstag im Bundestag debattiert.

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