Foto: "Kindle3 Kindle Fire "on" button" by https://www.flickr.com/photos/kodomut/, lizensiert unter Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Foto: "Kindle3 Kindle Fire "on" button" by https://www.flickr.com/photos/kodomut/, lizensiert unter Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Rede zur Buchpreisbindung


 

(es gilt das gesprochene Wort)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

Kafka war Versicherungsangestellter, Doris Lessing Sekretärin, und Herta Müller verdiente ihr Geld als Lehrerin. Deutschland betrachtet sich immer gerne als Land der Dichter und Denker, aber dichten geht halt erst nach Feierabend. Kreativität ist kein Nine to five-Job, und wird es niemals sein. So wie Kultur kein normaler Wirtschaftszweig ist und deshalb eines gewissen Schutzes bedarf.

Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem Rechnung. Kafka hätte es sich kaum vorstellen können, dass irgendwann mal sein komplettes Werk auf ein dünnes Gerät passen würde und man es überall bekommen kann. Die Digitalisierung macht Vieles einfacher, sie erleichtert die Verbreitung von Kultur – und das wiederum inspiriert für Neues.

Als Kundin oder Kunde sehen wir oft nicht die Arbeit von Autoren oder Verlegern, die auch in einem eBook steckt. Wir schauen auf den Preis. Darum ist es so wichtig, dass wir als politisch Verantwortliche darauf achten, dass im digitalen Wirtschaftsraum Gewinnmaximierung nicht zum Ausverkauf von Kultur führt. Preisdumping a la Amazon geht zulasten der Kreativen – und damit – letztlich – zulasten der Leserinnen und Leser.

Die Buchpreisbindung verhindert einen Unterbietungs-wettbewerb. Es ist nur konsequent, dies auch auf eBooks auszuweiten – und zwar grenzüberschreitend.

Ehrlicherweise mache ich mir keine Sorgen um die Amazons dieser Welt. Sondern um die vielen kleinen Buchhandlungen, die ein vielfältiges Buchangebot vorhalten. Diese Orte sterben langsam aus, wenn wir nicht aufpassen. Da hilft auch kein gut gemeinter 100.000 Euro-Preis der Beauftragten für Kultur und Medien.

Eines verstehe ich aber nicht. Es gibt ja derzeit Ausnahmen von der Preisbindung, davon profitiert vor allem der große Buchhandel und streicht oft hohe Margen ein. Die Kleinen können da überhaupt nicht mithalten. Jetzt hat der Bundesrat vorgeschlagen, diese Ausnahmen zu begrenzen, aber genau das lehnen Sie ab. Ihre Begründung: Die Gerichte würden die Verstöße gut im Griff haben. Ich sage: Wenn es ständig gerichtlicher Korrekturen bedarf, dann geben wir als Gesetzgeber unsere Verantwortung ab, das kann doch wohl nicht unser Anspruch sein!

Nun ist die Buchpreisbindung zwar eine sinnvolle, aber auch verhältnismäßig kleine Baustelle. Für den Buchmarkt gibt es weit mehr Herausforderungen. Zum Beispiel die Frage, ob der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Bücher gelten soll? Oder welche Vor- und Nachteile ein Weiterverkauf gebrauchter eBooks hätte? Oder wie kann die eBook-Ausleihe in Bibliotheken ermöglicht werden? Sicher: Keine einfachen Fragen. Vor den Antworten drücken Sie sich aber schon viel zu lange!

Ich mache mir auch Sorgen um die zukünftigen Kafkas, Müllers oder Lessings. Sie profitieren zwar von der Buchpreisbindung, wenn ihre Werke online nicht für‘n Appel und‘n Ei verscherbelt werden. Das alleine reicht aber nicht aus. Ich erwarte von der Bundesregierung deutlich mehr Einsatz für die Kreativen!

Eine Chance lassen Sie gerade verstreichen – beim Urhebervertragsrecht. Bundesjustizminister Maas hat nach großen Ankündigungen am Ende nur Halbdurchdachtes geliefert. Neuerdings scheint auch er selbst nicht mehr so überzeugt von seinem Entwurf, wie er vorgestern bei einer Veranstaltung zugab. Das verstehe ich.

Warum zum Beispiel hat er die Verbindlichkeit des Schieds-verfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln – ein ganz wesentlicher Schritt für die angemessene Vergütung von Autoren – nicht mit aufgenommen? Dabei war genau das einer der wenigen Punkte, auf die sich in der Internet-Enquete-Kommission alle Fraktionen geeinigt hatten. Das müssen Sie mir mal erklären!

Und auch sonst beim Urheberrecht: gähnende Leere. Wo bleibt etwa die versprochene Bildungs- und Wissenschafts-schranke?

Auch wichtig für die Autorinnen und Autoren war das jüngste Urteil des BGH in Sachen Vogel gegen VG Wort, wonach es derzeit keinen Anspruch für Verlage gibt, an der Privatkopie-vergütung zu partizipieren. Das bedroht vor allem kleine Verlage. Wenn Verlage auch in Zukunft Ausschüttungen erhalten sollen – natürlich nicht auf Kosten der Urheber – dann braucht es eine gesetzliche Grundlage. Da reicht es nicht, wenn die Bundesregierung sich sorgt und gesetzliche Möglichkeiten prüfen will. Hier muss mit Nachdruck auf nationaler und europäischer Ebene eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten gefunden werden.

Wir sehen: Die Buchpreisbindung auf eBooks auszudehnen, kann nur ein erster Schritt sein. Es gibt viel mehr Handlungsbedarf, der von der Bundesregierung leider regelmäßig ignoriert wird. Wir müssen aber JETZT handeln! Für die kulturelle Vielfalt! Für die Müllers und Kafkas von morgen! Für diejenigen, die in Kreativität investieren! Es gibt viel zu tun, ruhen Sie sich bitte nicht auf diesem Gesetz aus.

Vielen Dank!

Teile diesen Inhalt:

  1. Ursula Zwanzger

    Sehr gute Rede, Tabea, vor wahrscheinlich kleinem Publikum, wenn schon die zuständigen Minister und Staatssekretäre fehlten! Letztere waren ja vielleicht anwesend!?
    Und Dobrindt mit seinen Kupferkabeln!! ist er nicht belehrbar??

    Antworten

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld