BKA-Gesetz ist teilweise verfassungswidrig – MdB Tabea Rößner: „Wieder einmal scheitert die GroKo in Karlsruhe“

Zur heutigen Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und medienpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Allmählich wird es zur Gewohnheit: Unter heftiger Kritik verabschiedet die große Koalition ein Gesetz, stört sich überhaupt nicht an den Vorbehalten und scheitert schlussendlich in Karlsruhe. Dort sitzen glücklicherweise diejenigen, die die Verfassung vor der großen Koalition schützen.  Ich bin sehr froh, dass die Verfassungsrichter das BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt haben.

Das Gericht hat das Gesetz wirklich komplett auseinandergenommen. Ob der Bereich der privaten Lebensgestaltung, die richterliche Kontrolle oder der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, alles wurde vom Gericht beanstandet. Das Urteil bleibt damit in der Tradition der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts. Das lässt hoffen, dass auch bei der anstehenden Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung das Bundesverfassungsgericht weiter konsequent für den Schutz der Bürgerrechte urteilen wird. Am heutigen Tag bin ich deshalb optimistisch für die vielen Klagen, darunter auch meine eigene.“

 

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  1. Alpenveilchen

    Es ist sicher richtig, dass die große Koalition viele verfassungsrechtlich fragwürdige Gesetze durch das Parlament bringt. Aber andere Parteien sind keinen Deut besser. Erinnert sei beispielsweise an das Zugangserschwerungsgesetz (schwarz-gelb) oder das Luftsicherheitsgesetz (rot-grün). Als Politiker_in ist es nunmal so, dass man nicht jedes Gesetz eindeutig verfassungsmäßig ausgestalten kann, dazu sind die Entscheidungen aus Karlsruhe zu komplex und die Verfassung selber zu unkonkret.

    Es ist durchaus löblich, sich politisch zu engagieren. Dazu gehört sicher auch Kritik am politischen Gegner. Allerdings begibt man sich auf sehr dünnes Eis, wenn die eigene Partei es in den Zeiten, in denen sie Regierungsverantwortung trägt, nicht besser macht.

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