Ermächtigung Strafverfolgung Böhmermann

Anlässlich der heute angekündigten Prüfung einer Ermächtigung für eine Strafverfolgung des deutschen Satirikers Jan Böhmermann durch die Bundesregierung erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Bundesregierung hat nicht darüber zu entscheiden, ob es sich um Schmähkritik oder Satire handelt. Auf den ersten Blick scheint die Forderung plausibel, dass die Pressefreiheit immer an vorderster Stelle stehen muss und deshalb dem Ansinnen ausgerechnet der Türkei nicht stattzugeben sei. Natürlich muss die Bundesregierung auch das innerstaatliche Interesse haben, ein freies Meinungsklima aufrecht zu erhalten, das muss bei der Prüfung mit einbezogen werden. Dennoch besagt der Paragraf 103 nicht, was Satire darf, sondern eben, was ihre Beschränkung ist: die Beleidigung eines ausländischen Staatschefs.

Eines steht fest: Die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung würde keinesfalls eine Vorverurteilung sein. Daher stelle ich mir die Frage, ob es nicht sogar besser wäre, wenn ein freies und unabhängiges Gericht darüber urteilen würde. Dies würde auch die Stärke unseres Rechtsstaats zeigen. Bisher hat die Bundesregierung jedenfalls versäumt, der Türkei gegenüber ein starkes Signal für die Pressefreiheit zu setzen. Angela Merkel hatte bewusst keinen Kontakt zu Erdogan aufgenommen, als es um die Extra-3-Sendung ging. Im Falle Böhmermanns wurde sie dann aber aktiv und griff zum Hörer. Unter keinen Umständen darf noch mal der Eindruck entstehen, dass die Presse- und Kunstfreiheit in Deutschland den Staatsinteressen untergeordnet wird.“

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