Reformvorschlag Urhebervertragsrecht: Urheberinnen und Urheber stärken

Trotz der Reform 2002 und dem gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung ist die Bezahlung einiger Urheber immer noch prekär. Mit unserem heute eingebrachten Reformvorschlag „Urheberinnen und Urheber stärken – Urhebervertragsrecht reformieren“ wollen wir die angemessene Bezahlung aller Urheberinnen und Urheber endlich durchsetzen.

„Die kreativen Branchen können unterschiedlicher nicht sein – daher sollte auch das Urhebervertragsrecht grundsätzlich zurückhaltend regulieren. Was für die eine Branche ein Segen ist, kann für die andere eine Last oder sogar das Gegenteil des Erwünschten bringen. Aber trotz des bestehenden Anspruchs auf eine angemessene Vergütung ist die Bezahlung einiger Urheberinnen und Urheber  immer noch prekär. Hier brauchen sie definitiv Unterstützung. Mit dem Antrag setzen wir daher auf Regelungen, die zu einem ausgeglichenen Vertragsverhältnis und zur Durchsetzbarkeit der angemessenen Vergütung beitragen sollen. Dazu gehören neben der effektiveren Ausgestaltung des Schiedsverfahrens zur Aufstellung von Gemeinsamen Vergütungsregeln, insbesondere der Verbindlichkeit dieses Verfahrens, das Verbandsklagerecht für Urheberverbände, ein Auskunftsrecht über die Verwertung der Werke sowie eine verbesserter Zugang zu wissenschaftlichen Werken (open access). Dabei wollen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten erhalten und die vielen Urheberinnen und Urheber sowie die kleinen Verwerter, die in kreative Arbeit investieren und zur kulturellen Vielfalt beitragen, unterstützen.“

 

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