Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist heute, einen Tag nach der Unterschrift durch Bundespräsident Joachim Gauck und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten.
Hierzu erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

„Ich habe soeben mit zahlreichen anderen Betroffenen gegen die am heutigen Tage in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ich halte die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Ohne einen Anlass werden die Telekommunikationsdaten von allen Bürgerinnen und Bürger für zehn Wochen gespeichert. Dieser Generalverdacht ist mit den Freiheitsrechten der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.

Den erneuten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sehe ich als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger, von dem die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind.

Als Abgeordnete bin auch ich, wie Ärzte, Anwälte, Journalisten und Geistliche, Berufsgeheimnisträger(§ 53 StPO). Die Verfassung sieht vor, dass wir Angaben über Personen, die uns Mitteilungen machen, verweigern dürfen (Art. 51 Abs. 2 VvB, 47 GG). Unsere freie Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist durch die Vorratsdatenspeicherung erheblich gefährdet. Darum habe ich zusammen mit anderen Landtagsabgeordneten, dem Landesverband DJV Berlin-Brandenburg, dem Deutscher Medienverband sowie Journalisten, Anwälten und Ärzten heute diese Verfassungsbeschwerde eingereicht, um ein starkes Zeichen zu setzen.“

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