Südumfliegung: So klug als wie zuvor

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Südumfliegung, erklärt die Mainzer Bundestagsabgeordnete und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Tag das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshof aufgehoben und den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Kläger müssen nun eine nicht oder weniger belastende Flugroute vorweisen, die die Sicherheitskriterien erfüllt. Nun sind wir beim Thema Südumfliegung so klug als wie zuvor.

Eines offenbart dieser Rechtsstreit jedoch sehr deutlich: Der Frankfurter Flughafen hat seine Kapazitätsgrenzen längst erreicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute nämlich bestätigt, dass mit der Südumfliegung eine sichere und flüssige Abwicklung von 126 Flugbewegungen pro Stunde nicht erreicht wird. Dementsprechend rechtfertige dies auch nicht die Lärmbelastung. Im Rhein-Main-Gebiet, eines der dichtbesiedelten Regionen in Deutschland, ist permanentes Wachstum schlicht nicht möglich. Das Ziel muss daher sein, statt Lärm zu verschieben die Lärmbelastung insgesamt zu reduzieren.“

 

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  1. BfU-Eddersheim Frank Wolf

    Sehr geehrte Frau Rößner,

    Ihre Bezugnahme auf Goethes Faust ist allemal zutreffend. Sind wir doch nun alle so klug als wie zuvor. Wie Sie zutreffend schreiben, hat der Südumfliegungsprozess die Grenzen des Frankfurter Flughafens deutlich aufgezeigt. Es sind hier weniger die Kapazitätsgrenzen, als vielmehr die Systemgrenzen, an die der ausgebaute Flughafen nun unüberwindlich stößt. Kapazitätsgrenzen kann man erweitern; das hat man in Frankfurt seit jeher getan. Systemgrenzen allerdings sind unüberwindbar.

    -Der Ausbau des Flughafens hat seine Ziele und Prognosen verfehlt, wenn technisch nur maximal 98 Bewegungen pro Stunde möglich sind

    -Sämtliche, darauf basierende Abwägungen sind damit hinfällig.

    -Der Ausbau erweist sich als reine Lärmumverteilungsmassnahme, ohne die erhoffte Kapazitätssteigerung jemals zu erbringen

    -Planungshorizont wurde klammheimlich von 2020 auf 2030 verschoben!!

    -Die Abwicklung von 126 Flugbewegungen/h in 2030 (!!) ist technisch eine reine Utopie. Ob ein unabhängiger Betrieb jemals funktionieren wird, ist spekulativ und entbehrt derzeit jeder technischen Möglichkeit.

    -Der Frankfurter Flughafen ist bereits seit Jahren raumunverträglich, und gerät mit diesen 98 Flugbewegungen/h nun endgültig an seine unüberwindliche Systemgrenze.

    -Diese systemische Begrenzung durch die drohende Raumunverträglichkeit wurde bereits 1972 (Verkehrsbedarfsplan-II) und zuletzt 2002 (Raumordnungsverfahren RP Darmstadt) postuliert.

    -Die Verantwortlichen bei Land Hessen und Fraport sind Roland Koch in 2000 auf den Leim gegangen. Aktuell ist man froh, diese entstandene Missgeburt mit 98 Flugbewegungen/h halbwegs am Leben zu halten.

    -Die Südumfliegung hat schon einige Beinaheunfälle verursacht (u.a. 13.12.2011 A380, 07.04.2014, A380). Das aktuelle Geschäftsmodell der Fraport steht sicherheitstechnisch auf sehr, sehr tönernen Füssen.

    Der Südumfliegungsprozess zeigt, wie sehr sich Fraport und Land Hessen mit dem Ausbau des Flughafens am falschen Standort verrannt haben.

    Es handelt sich um ein Kopf-Durch-Die-Wand Millardenprojekt, getrieben vom Ungeist der Weltwirtschaftskrise 2007, dass in Rheinhessen und Südhessen nur Leid und Schmerz erzeugt, seine wirtschaftlichen Ziele aber nicht einmal ansatzweise erfüllt.

    Viele Grüße
    Frank Wolf
    BfU Eddersheim

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  2. Hartmut Rencker

    Teufelskreis zur Ernährung von Juristen:

    Zurückverweisungen haben es an sich, dass die getadelte Instanz ihr zerrissenes Urteil zu retten versucht, egal wie. Mit keinem der denkbar gewesenen Ergebnisse konnte der große Wurf gelingen. Nicht nur die Kläger haben verloren sondern auch Fraport, die Politik, die Flugsicherung, die Menschen, die Umwelt und der Rechtsstaat. Mit dem (vorläufigen) Fortbestehen der Südumfliegung bleiben Lärmbelastung und Kapazitätsbehinderung erhalten. Wozu dann der Ausbau? Ich erinnere an ein Bonmot von Frau Ute Granold zur ihrer Zeit als Bundestagsabgeordnete: „Die Justiz kann den Gestaltungsauftrag der Politik nicht ersetzen“.

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