Wann darf das Leistungsschutzrecht endlich gehen?
Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden.
Statt sich das eigene Scheitern einzugestehen und das Leistungsschutzrecht endlich abzuschaffen, wie es Grüne und Linke in einem Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage seit langem fordern, spekuliert die Große Koalition lieber über eine Ausweitung des Leistungsschutzrechts auf deutscher und europäischer Ebene. Bereits im letzten Jahr hatten wir die Große Koalition in einer Kleinen Anfrage zur „Verschärfung und Evaluation des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage“ (pdf) befragt. Die Antworten fielen mehr als dünn aus.
Während die Bundesregierung, je nachdem auf welcher Bühne man steht, einerseits suggeriert, man werde das Gesetz nochmals verschärfen und EU-weit ausbauen, suggeriert man andererseits, man werde das Leistungsschutzrecht „ergebnisoffen“ evaluieren. Diese Ambivalenz hält wohl nur die SPD aus, die das umstrittene Vorhaben in der letzten Legislaturperiode noch per Antrag beerdigen wollte.
Wir fragen die Bundesregierung immer wieder, wann sie die versprochene, „ergebnisoffene Evaluation“ endlich vorlegt. In ihren Antworten verweist die Bundesregierung immer wieder darauf, dass sie dies erst tue, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. So auch in der letzten Woche als verschiedene grüne Abgeordnete die Bundesregierung erneut hierzu befragten.
Neue Antworten erhielten wir nicht. Es ist also weiterhin alles offen. Angesichts der Tatsache, dass die entstandene Rechtunsicherheit fortbesteht und das Leistungsschutzrecht ein wahrer Innovationskiller ist, aber auch vor dem Hintergrund, dass offen darüber sinniert wird, ein Leistungsschutzrecht auch auf EU-Ebene einzuführen, ist die Klärung der seit langem offenen Fragen jedoch von großer Bedeutung.
Dass auch weiterhin Gerichte die Arbeit des Gesetzgebers übernehmen und in einem um den anderen Rechtsstreit durch diverse Instanzen entscheiden sollen, was absehbar Jahre dauern wird, in denen nach Ansicht der Bundesregierung offenbar nichts weiter passieren soll, ist schlicht inakzeptabel. Wir appellieren daher auch weiterhin an die Vernunft der Großen Koalition, das völlig verkorkste Gesetz – auch ohne eine langwierige Evaluation – schnellstmöglich zurückzunehmen.
Soeben haben Tabea, Renate Künast und Konstantin gerade eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht gestellt. An dieser Stelle dokumentieren wir die Initiative. Sobald die Antworten vorliegen, werden wir berichten. Und hier nun die Kleine Anfrage im Wortlaut:
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tabea Rößner, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Ulle Schauws, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Die Rechtslage bezüglich des im März 2013 verabschiedeten und stark umstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger ist weiterhin unklar. Die von dem Gesetz betroffenen Parteien, Presseverleger und entsprechende Diensteanbieter, allen voran Suchmaschinenbetreiber, streiten um die Anwendbarkeit des Gesetzes und die Höhe möglicher Zahlungen. Klar ist aber schon heute, dass das umstrittene, aber dennoch umgesetzte Gesetzesvorhaben nicht die erhofften Effekte bringt.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger dahingehend ergebnisoffen evaluieren zu wollen, ob es die anvisierten Ziele überhaupt erreicht. Auf eine entsprechende Frage in einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 18/2058) erklärte die Bundesregierung im Juli 2014 die bisher nicht erfolgte Evaluierung schließlich mit dem Fehlen hinreichender praktischer Erfahrung in Anwendung des Leistungsschutzrechts. Diese Aussage wiederholte sie kürzlich erneut (vgl. Antwort auf Frage Nr. 30 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015).
Die zur Klärung der Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes laufenden Verfahren werden nunmehr aufgrund Widerspruchs weiterer gerichtlicher Klärung zugeführt. Daher ist auch in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, dass es die nach Ansicht der Bundesregierung für die Evaluierung erforderlichen praktischen Erfahrungen zeitnah geben wird.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 30. März 2015 geht davon aus, dass das Leistungsschutzrecht nicht angewendet werden dürfe, wenn es unter Verstoß gegen die Richtlinie 98/34/EG zustande gekommen wäre. Zu entscheiden sei dies letztlich vom Europäischen Gerichtshof (vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-beamte-warnten-bundesregierung-vor-blamage-a-1043053.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
- Wann gedenkt die Bundesregierung, die wiederholt angekündigte (vgl. beispielsweise die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen auf Drs-Nr. 18/2172 und Antwort auf Frage Nr. 30 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015) aber bislang nicht erfolgte, ergebnisoffene Evaluierung, vor dem Hintergrund einer ganz offensichtlichen Nicht-Erreichung der formulierten Ziele des Gesetzesentwurfs und eins absehbar noch monatelangen Rechtsstreits, konkret vorzulegen?
- Wie definiert die Bundesregierung, was „hinreichende Erfahrungen“ sind, die für eine in Aussicht gestellte Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorliegen müssen?
- Welche Beurteilungen, Evaluationen, Analysen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger liegen der Bundesregierung oder einzelnen Ministerien bereits vor oder von welchen hat sie Kenntnis? (Bitte aufschlüsseln nach Verfasser/-in, Auftraggeber/-in, Untersuchungsgegenstand, ggf. Untersuchungszeitraum, Veröffentlichungsort und Ergebnis)
- Welche – inklusive geplanter oder noch laufender – Beurteilungen, Evaluationen, Analysen haben Bundesregierung oder einzelne Ministerien gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Gegenstand haben? (Bitte aufschlüsseln nach Verfasser/-in, Auftraggeber/-in, Untersuchungsstand, ggf. Untersuchungszeitraum und Ergebnis)
- Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die in im Zusammenhang mit einer Evaluierung durchgeführten Untersuchungen entstanden und durch wen wurden diese Kosten jeweils getragen (Bitte aufschlüsseln nach Untersuchung)?
- Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber, welche Internetdienste mit Hinweis auf die durch die Einführung des Leistungsschutzrechts entstehende Rechtsunsicherheit ihre Dienste eingestellt oder eingeschränkt haben, und wenn ja, welche sind dies (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 9 auf Drs-Nr. Drucksache 18/2172)?
- Wie viele Unternehmen der Verlagsindustrie haben mit wie vielen digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen?
- Von welchen – sowohl laufenden wie abgeschlossenen – rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die Bundesregierung Kenntnis?
- Welchen Gegenstand und aktuellen Stand haben die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach Frage 8. nach Kenntnis der Bundesregierung?
- Ist die Bundesregierung, auch angesichts dieser Verfahren zum heutigen Stand der Meinung, dass das Gesetzesvorhaben dem erklärten Ziel der Bundesregierung, ein Gesetz zu schaffen, das Fairness im Netz schafft, tatsächlich gerecht wird?
- Teilt die Bundesregierung zum heutigen Stand die wiederholt vorgebrachte Befürchtung der Fragesteller, dass durch die im Zuge der Schaffung des Leistungsschutzrechtes entstandene Rechtsunsicherheit Innovationen und Gründungen neuer Dienste im Internet negativ beeinträchtigt werden könnten?
- Inwieweit ist die Bundesregierung zum heutigen Stand der Meinung, dass das Gesetzesvorhaben dem erklärten Ziel der Bundesregierung, den Qualitätsjournalismus zu befördern, tatsächlich gerecht wird?
- Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH C-466/12 “Svensson” Urteil vom 13.2.2014) einen gesetzgeberischen Klärungs- oder sonstigen Änderungsbedarf dahingehend, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu urheberrechtlichen Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind?
- Sieht die Bundesregierung den Bedarf eines weiterreichenden Schutzes der Inhaber eines Urheberrechts vorzusehen, als dies in Artikel 3, Absatz 1 der Richtlinie 2001/29 vorgesehen ist?
- Wie schätzt die Bundesregierung die Verwendung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger als Abwehrstrategie gegen urheberrechtliche Abmahnungen ein, wie sie im Januar 2015 erfolgreich angewandt wurde (Urteil vom 6. Januar 2015, LG Berlin Az 15 O 412/14)?
- Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Seiten der Europäischen Kommission konkrete Überlegungen gibt, ein mit dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger vergleichbares Vorhaben auf europäischer Ebene umzusetzen und wie, sollte dies der Fall sein, positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
- Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Seiten der Europäischen Kommission konkrete Überlegungen gibt, Änderungen auf europäischer Ebene bezüglich der Ausgestaltung des Zitatrechts umzusetzen und wie, sollte dies der Fall sein, positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
- An welchen Treffen waren Vertreter/-innen der Bundesregierung, der Bundesministerien oder Bundesbehörden beteiligt, in denen es um ein vergleichbares Schutzrecht auf europäischer Ebene ging und wie hat man sich gegenüber derartigen Plänen verhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Art des Treffens und ggf. anwesenden Vertretern von Verlegern oder der Europäischen Kommission)
- Welche laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nach dem IFG/VIG/UIG sind an Bundesministerien und –behörden im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger gestellt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Behörde, Gegenstand des Antrages, Ausgang des Verfahrens und auferlegter Kosten an den Antragssteller)
- Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den Marktanteil von Google News und seine Entwicklung seit der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger?
- Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der von der VG Media erteilten Gratislizenz an Google News auf andere Suchmaschinen, etwa auf deren Marktanteil oder Marktstellung?
- Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamtes aus dem (noch nicht rechtskräftigen) Bescheid vom 4. April 2015 an die VG Media, dass die VG Media mit der unentgeltlichen Lizenzierung lediglich an Google eine Vorrangstellung gegenüber anderen Nutzern im Sinne des Leistungsschutzrechts einräume, denen sie in diesem Fall weiterhin ein Entgelt abverlangt?
- Hätte das Leistungsschutzrecht vor seiner Verabschiedung nach Auffassung der Bundesregierung nach der Richtlinie 98/34/EG bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen?
- Ist das Leistungsschutzrecht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit trotz der nicht erfolgten Notifizierung anwendbar?
- Welche rechtlichen und finanziellen Folgen können sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der nicht erfolgten Notifizierung und der damit möglicherweise verbundenen Unanwendbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland ergeben (insbesondere Staatshaftungsansprüche)?
Berlin, den 24. November 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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