BVerfG stärkt Auskunftsrechte – weiterhin Bundesgesetz notwendig

Anlässlich der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben, erklärt Tabea Rößner:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einmal mehr das Auskunftsrecht der Medien gegenüber dem Staat bekräftigt. Dies stärkt nicht nur die Rechte von Journalistinnen und Journalisten und ihre unabhängige Kontrollfunktion, nur so können auch der Öffentlichkeit erst entscheidende Informationen zur Kenntnis gebracht werden.

Die Bundesregierung sollte die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts endlich zum Anlass nehmen, selbst tätig zu werden. Denn gerade erst machte Karlsruhe deutlich, dass auch das Auskunftsrecht der Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden wegen der gesetzlichen Lücke zwar aus Artikel 5 Grundgesetz zu ziehen ist. Journalisten seien aber nur solange nicht in ihren Grundrechten verletzt, solange ihnen nicht nur ein Minimalanspruch, sondern ein den Landespressegesetzen entsprechender Auskunftsanspruch gewährt wird.

Es darf nicht sein, dass die Medien von einer grundrechtskonformen Auslegung ihres Auskunftsanspruches durch die Bundesbehörden im Einzelfall angewiesen sind. Zumal es auch unterschiedlich ausgestaltete Auskunftsansprüche in den Landespressegesetzen gibt. All dies ist keine rechtssichere Grundlage für die Pressearbeit.

Es ist daher dringend erforderlich, dass die Koalition einen gesetzlichen Auskunftsanspruch auf Bundesebene schafft. Wir werden diesen notwendigen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld