Presseauskunftsrecht: Unsicherheit auf Bundesebene bleibt

Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerde eines „Bild“-Journalisten hinsichtlich seines presserechtlichen Auskunftsrechtanspruches nicht zur Entscheidung anzunehmen, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lässt Journalisten im Ungewissen, wenn sie von Bundesministerien Einsicht in Unterlagen haben wollen. Hier zeigt sich ein gesetzliches Vakuum, das behoben werden sollte. Um die Situation der Journalisten zu verbessern muss die Bundesregierung endlich ein Gesetz vorlegen, um ein umfassendes Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden zu schaffen.

 

Seitdem das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2013 entschieden hat, dass Journalisten sich gegenüber Bundesbehörden nicht auf das landespressegesetzliche Auskunftsrecht, sondern allein auf Artikel 5 I 2 Grundgesetz stützen können, klafft eine Lücke, die geschlossen werden sollte. Denn überwiegend wurde bei dem grundgesetzlichen Anspruch nur ein „Minimalanspruch“ anerkannt. Hier hat das Bundesverfassungsgericht nun zwar einen Riegel vorgeschoben: Danach sollte Presseangehörigen ein Auskunftsanspruch eingeräumt werden, der nicht hinter dem Gehalt der Auskunftsansprüche der Landespressegesetze zurückbleibt. Dennoch verbleibt hier ein tatsächlicher Auslegungsspielraum, der besser geschlossen werden sollte.

 

Die Bundesregierung ist hier bis heute untätig geblieben – obwohl die SPD in der letzten Legislatur selbst ein solches Presseauskunftsgesetz gefordert hatte. Allein gesetzgeberische Klarheit kann hier für die notwendige Rechtssicherheit sorgen.

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