Rede vom 24. September 2015 zur Verleihbarkeit Digitaler Medien

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

Examenszeit – und das Standardwerk ist in der Bibliothek nicht auffindbar oder auf Monate vorgemerkt. Oder wichtige Seiten sind ausgerissen. Viele von Ihnen kennen das vielleicht noch, sofern Sie Ihre Arbeiten selbst geschrieben haben.

Das müsste in digitalen Zeiten mit Internet, iPad, Tolino und Co. doch eigentlich vorbei sein!

 

Ist es aber nicht. Auch in der digitalen Bibliothek können Bücher vergriffen sein, weil nur so viele Exemplare verliehen werden können, wie Lizenzen erworben wurden.

 

Die öffentliche Bibliothek muss sich für die digitale Zukunft neu aufstellen. Hierfür braucht sie – da trifft der Antrag der LINKEN den richtigen Nerv – ein breitgefächertes digitales Angebot und dafür finanzielle Unterstützung. Die Bibliothek muss als Bildungs-einrichtung für alle sozialen Schichten und Altersstufen, für Schul- und Erwachsenenbildung und als Anlaufpunkt für Migrantinnen und Migranten erhalten bleiben – auch digital!

 

Ich habe aber Zweifel, ob die hier vorgeschlagenen Änderungen den Verbraucherinnen und Verbrauchern tatsächlich einen Mehrwert bringen. Mehr noch: Sie könnten ihnen sogar einen Bärendienst erweisen.

 

Der Buchmarkt versucht sich gerade, mit kommerziellen Leih-Portalen für E-Books auf neue Lesegewohnheiten einzustellen. Übrigens etwas, was wir immer eingefordert haben. Das Angebot der Bibliotheken erscheint da schädlich: Es ist kostenfrei.

Für die Ausleihe zahlen die Bibliotheken an Autoren und Verlage die Bibliothekstantieme, und die liegt jetzt bei 4 Cent. Bei Skooby oder Readfy erhalten Autoren und Verlage zwischen 16 Cent und 1,10 Euro pro Leihe. Mit der Bibliothekstantieme würden sie nur einen Bruchteil bekommen. Die Kreativen dürfen aber nicht zu den Verlierern der Digitalisierung werden!

 

Daher ist es richtig, die Bibliotheken finanziell besser auszustatten! Und es sollte ihnen weiterhin möglich sein, eine dem öffentlichen Auftrag entsprechende qualitative Auswahl anzubieten.

 

Ich hadere hier allerdings vor allem mit der geplanten Änderung in § 17 Urhebergesetz. Abgesehen davon, dass wir damit erstmal Brüssel durchlaufen müssten: Digitale Medien könnten dann von jedem weiterverkauft werden. Klingt erstmal klingt, hat aber einen Haken: Ein florierender Gebrauchtwarenhandel mit digitalen Gütern könnte eine ungewollte Spirale nach unten auslösen.

Anbieter, wie Amazon oder Apple, stehen bereits mit Second-Hand-Verkaufsplattformen für Digitales in den Startlöchern. Sollte es hier grünes Licht geben, wäre die Konkurrenz für Verlage enorm. Digitales verrottet nicht. Gebrauchte E-Books wären mit einem Klick in alle Welt weiterverkauft – zu Spottpreisen. Und zwar ohne Riss oder Kaffeefleck.

Das stärkt geschlossene Systeme wie das von Amazon. Und schadet dem kulturellen Angebot. Denn wer investiert dann noch? Wer nimmt das wirtschaftliche Risiko eines Flops auf sich? Und wer setzt noch auf unbekannte Autoren oder gewagte Inhalte? Unter idealen Bedingungen sind das die Verlage. Es sind zumindest nicht die digitalen Verkaufsplattformen.

Wir dürfen das wirtschaftliche Fundament nicht derart erschüttern, dass die kulturelle Vielfalt darunter leidet. Wenn nur noch risikofreie Bestseller auf dem Markt sind, kann das nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sein.

Und wir sprechen hier ja nicht nur von E-Books. Digitale Medien, das sind auch Musik- oder Filmdateien.

Ich möchte festhalten: Öffentliche Bibliotheken müssen ein facettenreiches digitales Angebot bereithalten. Sie dürfen keine Nischen-Institution werden. Wir brauchen aber eine sozialverträgliche Lösung. Dafür sollten sich alle Seiten ins Zeug legen.

Um dies zu schaffen, müssen Länder und Kommunen dringend in die Lage versetzt werden, digitale Bibliotheken ausreichend finanziell auszustatten. Und die Belange der Kreativen müssen mitgedacht werden. Zudem braucht es Mut bei den Verlagen, Neues zu wagen. Die beteiligten Kreise müssen aufeinander zugehen und eine gemeinsame Lösung erarbeiten, die allen Seiten zugutekommt. Dabei sind faire Lizenz- und Nutzungsbedingungen Pflicht. Wenn diese Chance aber vertan wird, muss der Gesetzgeber die Lösung für sie finden.

Vielen Dank.

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