"PR" via flickr.com/Niuton may, Lizensiert unter CC BY 2.0

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Große Koalition will weiter ZDF regieren

Die Ministerpräsidenten offenbaren mit ihrem Beschluss zur Novellierung des ZDF-Staatsvertrages ihre Selbstbedienungsmentalität. Die Plätze der staatlichen Vertreter der zukünftigen ZDF-Aufsicht werden fast ausschließlich von CDU und SPD besetzt sein. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts – für mehr Staatsferne und eine Abbildung der Vielfalt in Staat und Gesellschaft zu sorgen – wird damit nicht erfüllt. Das ist töricht. Denn damit werden die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit des Gremiums gleich wieder in Frage gestellt. Es ist äußerst bedauernswert, dass die Ministerpräsidenten nicht mehr Energie zur Lösung dieser Aufgabe verwendet haben und ihnen nicht mehr einfällt, als aus jedem Land einen Vertreter nach Mainz zu schicken. Damit wird der Kritik, dass Standortinteressen vor Unabhängigkeit gehen, Vorschub geleistet.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag vom Februar dieses Jahres ist eindeutig und keineswegs missverständlich. Die Aufsicht über das ZDF muss staatsferner und vielfältiger werden. Dazu hat das Gericht deutliche Vorgaben gemacht: Die Vertreter des Staates dürfen nicht mehr als ein Drittel aller Plätze einnehmen, die Gesellschaft muss in ihrer Vielfalt vertreten sein und darf nicht mehr durch staatliche Vertreter entsandt werden. Das Gericht hat ebenso deutlich gesagt, dass auch kleine politische Strömungen vertreten sein müssen. Die Ministerpräsidenten haben jetzt den Entwurf eines Staatsvertrages verabschiedet, der am Ende lediglich den Vertretern der Regierungsparteien der Bundesländer Plätze auf der Seite der Staatsvertreter im ZDF-Fernsehrat  bescheren wird. Denn von 20 Plätzen für die staatlichen Vertreter sind 16 für die einzelnen Bundesländer vorgesehen, zudem zwei für den Bund und zwei für die Kommunen. Demnach werden die Länder dann – wie bisher üblich – auf die 16 Plätze Regierungsmitglieder entsenden. Auch weshalb der Bund noch zwei Sitze erhält, obwohl der Platz sowieso eng bemessen ist, ist überhaupt nicht nachvollziehbar und der Vielfalt des Gremiums sicher nicht zuträglich. Damit ändert sich an der Besetzung des ZDF-Fernsehrates fast nichts – zwar wird die Anzahl der staatlichen Vertreter reduziert, aber sie wird weitgehend von den beiden großen Volksparteien eingenommen. Es geht also eher auf Kosten der Vielfalt.

Als medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die als Prozessbeteiligte das Verfahren angestoßen und begleitet hat, habe ich den zuständigen Chefs der Staatskanzleien andere  Vorschläge unterbreitet, um klare Kriterien zur Vertretung der gesellschaftlichen Gruppen zu entwickeln und mehr Vielfalt auf die sogenannte Staatsbank zu bringen. Leider haben die Eigeninteressen der Landesfürsten eine größere Rolle gespielt als die Aussagen der Verfassungsrichter in Karlsruhe.

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