Luftverkehrssteuer mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hierzu erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Ich freue mich sehr über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch künftig hat die Luftverkehrssteuer Bestand und kann weiterhin erhoben werden. Sie bringt dem Bund pro Jahr rund eine Milliarde Mehreinnahmen.

Die Luftverkehrssteuer ist die einzige Steuer, die beim Flugverkehr in der Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Ansonsten genießt der Flugverkehr eine Reihe an Privilegien. So unterliegt der gewerbliche Luftverkehr im Gegensatz zu Eisenbahnen und Bussen weder einer Energiesteuer noch einer Mehrwertsteuer bei Auslandsflügen.

Die Steuer wurde damals unter der schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt, um die Haushaltslöcher zu stopfen. Eine ökologische Lenkungswirkung hatten Merkel und Rösler damals nicht im Sinn.  Dabei ist es aber nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise ein Flug mit 2.560 km Entfernung genauso besteuert wird, wie einer mit 9.500 km Flugstrecke. Denn bei Letzterem ist die Klimabelastung nahezu viermal so hoch. Ich erhoffe mir gerade hier noch Nachbesserungen. Von der aktuellen Bundesregierung ist dies jedoch leider nicht zu erwarten.“

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