Überschüsse des Rundfunkbeitrags zurück an die Beitragszahler

Wir haben in Deutschland ein duales Rundfunksystem und es wäre absurd, dieses durch eine Förderung privater Rundfunksender aufzulösen. Die Öffentlich-Rechtlichen bieten bereits regionales Fernsehen an. Der Beitragszahler muss für dieses Angebot nicht doppelt zahlen, nur damit das auch die privaten Anbieter leisten können.

Der private Rundfunk ergänzt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bedient den privaten Markt. Wenn er sich nicht finanziert, dann können dafür nicht die Bürgerinnen und Bürger mit dem Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten werden.

Eine Finanzierung des privaten Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag wäre zudem eine erhebliche Marktverzerrung. Die Europäische Kommission würde eine solche Subvention kaum bejubeln, beihilferechtliche Schwierigkeiten wären die Folge.

Wenn die Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag über dem Bedarf liegen, muss das Geld zurück an diejenigen, die sie gezahlt haben: Die Bürgerinnen und Bürger.

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