Stellungnahmen zur Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht

Als die Brender-Affaire ins Rollen kam, war für uns als grüne Bundestagsfraktion schnell klar, dass wir den ZDF-Staatsvertrag vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen wollten. Wir haben deshalb direkt als Reaktion auf die Brender-Affäre eine Antragsschrift vom renommierten Mainzer Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr erstellen lassen, um in Form eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht gegen den ZDF-Staatsvertrag zu klagen. Dazu braucht es ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten oder ein Bundesland, die einen solchen Antrag stellen. Eigentlich kein Problem, denn die Opposition im Bundestag war damals deutlich größer als ein Viertel. Die Linke war sofort dabei, aber die SPD-Bundestagsfraktion hatte dann doch zu große Bedenken, vielleicht weil sie ihrem eigenen Landesvater Kurt Beck, damals Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, zu sehr ins Handwerk gepfuscht hätte. Von der Union konnten wir uns für die Rundfunkfreiheit eh keine Stimmen erhoffen und auch von der FDP, die damals noch im Bundestag saß, gab es keine Stimme für die Freiheit. So fehlten uns genau 12 Stimmen, um unsere Klage einzureichen.

Schlussendlich war aber eben durch diese Antragsschrift der öffentliche Druck so hoch, dass Kurt Beck als Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsratsvorsitzender selbst Klage einreichen musste. Die grüne Bundestagsfraktion hatte daraufhin eine eigene Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme sowie zwei weitere Ergänzungen von unserem Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Dieter Dörr.

Stellungnahme für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Prof. Dr. Dieter Dörr vom 29. März 2011

Ergänzung Stellungnahme 1 für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Prof. Dr. Dieter Dörr vom 03. Juni 2011

Ergänzung Stellungnahme 2 für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Prof. Dr. Dieter Dörr vom 15. Februar 2012

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