Endlich: Bundesverfassungsgericht verhandelt Klage zur Staatsferne im ZDF

Zur mündlichen Verhandlung der sogenannten Brender-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht am 05. November 2013 erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Endlich ist es soweit: Die Chance für einen staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk rückt näher. Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates findet am 05. November statt.

Der Fall Brender war ein Tiefpunkt in der Geschichte der Rundfunkfreiheit in der Bundesrepublik. Wir haben vor knapp vier Jahren den Fall Brender zum Anlass genommen, um ein Normenkontrollverfahren für die überfällige Überprüfung des ZDF-Staatsvertrags anzustoßen. Wir haben diese Klage gegen den Staatsvertrag angeregt, denn wir wollen keinen Schwarzfunk. Wir  wollen auch keinen Rotfunk und keinen Grünfunk. Was wir wollen, ist ein unabhängiger Rundfunk.

Das Ziel ist klar: Der Einfluss des Staates muss aus den ZDF Aufsichtsgremien zurückgedrängt werden. Das betrifft insbesondere die Stellung der Ministerpräsidenten: Sie sitzen in den Gremien und üben zeitgleich durch die Auswahl weiterer Mitglieder großen Einfluss aus. Wir gehen außerdem davon aus, dass die Entsendung der Mitglieder des Bundes gegen das Willkürverbot aus Art 3 GG verstößt. Für die Grüne Bundestagsfraktion hat Prof. Dörr eine Stellungnahme zu der Klage in Karlsruhe eingereicht.

Wir hoffen, dass im Ergebnis der ZDF-Staatsvertrag überarbeitet werden muss, um Staatsferne wirklich zu gewährleisten. Denn unser Ziel ist, Leitplanken zu ziehen, um dem öffentlich-Rechtlichen Rundfunk insgesamt seine Glaubwürdigkeit wieder zu geben.

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