Fluglärm-Problem an der Wurzel packen

Heute hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die sogenannte Südumfliegung gekippt. Mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz haben gegen das Verfahren geklagt, wie die Flugrouten über Rheinhessen festgelegt wurden. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete und rheinland-pfälzische Spitzenkandidatin Tabea Rößner:

„Das Bundesamt für Flugsicherung ist in seine Schranken verwiesen worden. Es hat die Alternativen nicht ausreichend geprüft. Politisch müssen wir auch die Weichen dafür stellen, dass die Öffentlichkeit bei der Flugroutenplanung von Anfang an stärker mit einbezogen wird.

Das Urteil wird Folgen haben. Die Menschen im Landkreis Mainz-Bingen werden voraussichtlich entlastet. Das wirft Fragen nach der Verteilung des Lärms auf, denn das Urteil wird nicht zur Folge haben, dass die Zahl der Flüge reduziert wird. Der Lärm bleibt, er wird voraussichtlich nur anders verteilt. Hoffentlich nicht zu Lasten der Stadt Mainz, die schon jetzt durch den Anflug stark belastet ist.

Für eine echte Entlastung der Region führt nichts an einer absoluten Begrenzung der Flugbewegungen vorbei. Die Region darf durch die Lärmverteilfrage nicht gespalten werden. Wir brauchen eine Deckelung der Flugbewegungen und Lärmobergrenzen.“

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