Neuer Staatsvertrag trägt GRÜNE Handschrift

Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben heute dem konsolidierten Entwurf des neuen SWR-Staatsvertrages zugestimmt. Die Landtage der beiden Länder werden nun über die Unterzeichnung in Kenntnis gesetzt. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und medienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), erklärt hierzu:

„Mit dem neuen Staatsvertrag ist der Südwestrundfunk gut aufgestellt und gewährleistet mehr Staatsferne und Transparenz. Dem neuen Staatsvertrag nach werden im Rundfunkrat zukünftig keine Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter angehören. Den Platz der rheinland-pfälzischen Vertretung erhält ein Mitglied des Verbandes Deutscher Sinti und Roma. Ein Wermutstropfen bleibt aber: Im Verwaltungsrat sind weiterhin Regierungsvertreter zugelassen. Hierzu erhoffe ich mir eine endgültige Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. Es wäre daher gut, wenn das Bundesverfassungsgericht möglichst bald über die Normenkontrollklage zum ZDF-Staatsvertrag entscheidet.

Außerdem wird es mit der Einführung eines Produzentenberichts mehr Transparenz geben. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten zukünftig Auskunft darüber, was mit ihren Beitragen geschieht. Das ist gerade für die Diskussion über den neuen Rundfunkbeitrag hilfreich und notwendig.

Ganz besonders begrüße ich, dass der Rundfunk- wie auch der Verwaltungsrat zur Hälfte aus Frauen bestehen soll. Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Redaktionsstatuts, mit dem die Unabhängigkeit und die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden. Ebenso wird der Sender zukünftig beauftragt, Barrieren für behinderte Menschen abzubauen und das Programm mit Untertiteln und Audiodeskriptionen zu gestalten. Das zeigt einmal mehr: Dieser Staatsvertrag trägt eine GRÜNE Handschrift.

Einen wichtigen Schritt gilt es aber noch zu tun: Die Landesregierung Baden-Württemberg muss ihr Personalvertretungsgesetz, das für den SWR gilt, ändern, damit auch für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitbestimmung gewährleistet wird. Dies muss zeitnah angegangen werden.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld