Lösung für ausländische Medien erforderlich

Zu den anhaltenden Diskussionen um die Platzvergabe an Journalisten durch das Oberlandesgericht München im NSU-Mordprozess erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Das OLG München wollte den sichersten Weg gehen – und hat sich dabei gehörig in die Nesseln gesetzt. Es ist jetzt dringend erforderlich, einen Lösung zu finden, die die Interessen der türkischen und griechischen Öffentlichkeit angemessen berücksichtigt. Indes sind Zweifel an einem unabhängigen Gerichtsverfahren nicht begründet.

Mit dem Verfahren zur Platzvergabe an Pressevertreter nach dem „Windhundprinzip“ hat das Gericht zwar den Gleichheitsgrundsatz berücksichtigt, es aber an politischem Fingerspitzengefühl eindeutig fehlen lassen. Zumal es andere Möglichkeiten gegeben hätte, wie etwa die Pool-Bildung für einerseits inländische, andererseits ausländische Medienvertreter, die das Mannheimer Gericht im Kachelmann-Prozess angewendet hatte. Die Sorge, das Verfahren einem Revisionsgrund auszusetzen, war aber wohl größer. Und sie bestimmt weiterhin das Handeln des Gerichts.

Richtig ist, dass die Aufarbeitung der mutmaßlichen Taten im Vordergrund stehen muss. Vorschläge, die ein störungsfreies, fehlerfreies Verfahren gefährden, sollten daher nicht zur Debatte stehen. So können etwa Räume in- und außerhalb des Gerichts, die nicht den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen entsprechen, keine Alternative sein.

Dennoch muss die Kuh irgendwie vom Eis. Die Pannen in der NSU-Mordserie, die anfängliche Verdächtigung türkischer Kreise, auch dies macht ein besonders sensibles Vorgehen erforderlich. Alle Optionen sollten jetzt geprüft werden. Dazu zählt auch, ob eine Video-Übertragung des Verfahrens in einen anderen Gerichtssaal eine rechtlich zulässige Lösung wäre.

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