Bundesverkehrsministerium bremst europaweiten Schutz vor Fluglärm aus

Der parlamentarische Staatssekretär Jan Mücke des Bundesverkehrsministeriums hat auf ein Schreiben der rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geantwortet, mit dem sie sich bei Verkehrsminister Peter Ramsauer für einen hohen Fluglärmschutzstandard auf europäischer Ebene eingesetzt hat. Anlass ist der sogenannte Trilog, der Abstimmungsprozess zwischen EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union (KOM(2011)828), mit dem unter anderem die Kriterien für Nachtflugverbote europaweit abgestimmt werden sollen. Zu der Antwort erklärt Tabea Rößner:

Die Stellungnahme offenbart die unterschiedlichen Ansätze des Unionsgeführten Bundesverkehrsministeriums und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Bundesregierung ist mit den Grundsätzen des Verordnungsentwurfs zufrieden, solange ihre Rechte nicht beschnitten werden. Ihr vordringliches Ziel ist, dass die Regelungen in der Rechtsform einer Richtlinie eingesetzt werden, anstelle in Form einer Verordnung. Der Unterschied: Eine Verordnung ist ein unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltendes Gesetz der EU, es muss direkt beachtet werden. Eine EU-Richtlinie wird von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt, mit entsprechendem Spielraum. Für uns GRÜNE ist jedoch ein hoher Schutzstandard für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend, nicht die Frage, ob er mit einer Verordnung oder einer Richtlinie durchgesetzt wird. Wir würden auch eine unmittelbar wirksame EU-Verordnung begrüßen, wenn sie einen europaweit hohen Standard für den Schutz vor Fluglärm festsetzt.

Die Bundesregierung sieht als ein Ziel der Verhandlungen, die Berechnungsverfahren für die Betriebsbeschränkungs-Verordnung mit der Umgebungslärm-Richtlinie zu harmonisieren. Das ist notwendig, geht uns jedoch nicht weit genug. Wir brauchen keine bloße Koordinierung mit der Umgebungslärm-Richtlinie, sondern eine Revision dieser Richtlinie mit Mindeststandards beim Lärmschutz.

Nach den Aussagen des Staatssekretärs sind geltende Nachtflugverbote wie am Frankfurter Flughafen von der geplanten EU-Verordnung nicht betroffen, da sie unter den Bestandsschutz fallen. Sobald Änderungen am Nachtflugverbot anstehen, gilt dieser Bestandsschutz jedoch nicht mehr. Auch eine Ausweitung des Nachtflugverbots wird unter diesen Bedingungen schwieriger.

Die Antwort zeigt, dass die Prioritäten im Bundesverkehrsministerium verschoben werden müssen, um Anwohnerinnen und Anwohnern einen besseren Schutz vor Fluglärm zu ermöglichen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass ein weitgehender Lärmschutz in den Mittelpunkt des politischen Handelns gerückt wird.

Hier zur Antwort von Staatssekretär Jan Mücke: Antwort_Mueck

Hier zum Schreiben von Tabea Rößner:13-02-27_EU-Betriebsbeschr.

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld