Urheber stärken: Verhandlungen auf Augenhöhe ermöglichen

Nach elf Jahren Praxistest ist klar: Die Reform des Urhebervertragsrechts ist gescheitert. Die Mehrheit der Journalisten und Kreativen muss weiterhin Niedrigst-Löhne akzeptieren. Wir fordern deshalb, das Urhebervertragsrecht zu überarbeiten und  die Reform der Reform. Das Urhebervertragsrecht muss eine Basis für Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe schaffen.

In unserem Antrag für eine erneute Reform des Urhebervertragsrechts setzen wir auf drei Instrumente:

  1. Das Schlichtungsverfahren für gemeinsame Vergütungsregeln muss endlich zu einem verbindlichen Ergebnis führen. Wegen enormen Widerstands aus der Verwerterbranche ist dieser wesentliche Punkt aus der damaligen Reform wieder rausgeflogen. Sie ist aber besonders wichtig: So werden endlich Mindeststandards einer Vergütung für einzelne Branchen festgelegt, auf die sich UrheberInnen berufen können. Nur so  wird die angemessene Vergütung für sie endlich Realität.
  2. UrheberInnen erhalten ein Auskunftsrecht gegenüber ihren Vertragspartnern auf welche Art und wie oft ihr Werk verwertet wird. Damit können sie einschätzen, inwieweit ihre Vergütung auch weiterhin angemessen ist.
  3. Wir wollen UrheberInnen als Gruppe gegenüber der größtenteils übermächtigen Verwerterbranche stark und handlungsfähig machen: Vereinigungen von UrheberInnen sollen die Einhaltung der gemeinsamen Vergütungsregeln und das Recht auf angemessene Vergütung im Zweifelsfall gerichtlich einfordern können .

 

Mit unseren Forderungen setzen wir den Fokus auf eine angemessene Vergütung aller Urheberinnen und Urheber – und ermöglichen gleichzeitig ein praktikables professionelles Geschäft kultureller Verwertung.

 

 

Den Antrag „Verhandlung auf Augenhöhe – Das Urhebervertragsrecht reformieren“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712625.pdf

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