Lärmschutz größeres Gewicht geben!

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Mainzer Naturschutzverbände (Arge), Jürgen Weidmann, forderte in der heutigen Presse die lokalen Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine Änderung der Bundesgesetze für Lärmschutz an Bundesautobahnen in Berlin einzusetzen. Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt dazu:

Herr Weidmann rennt bei mir offene Türen ein. Lärmschutz muss sich an den tatsächlichen Belastungen ausrichten. Daher braucht er bei allen Planungen, bei allen Verkehrsträgern und bei allen Entscheidungen ein größeres Gewicht. Gesetzliche Vorgaben müssen dringend geändert werden, wenn sie zu solch widersinnigen Vorhaben führen, die A 643 auf sechs Spuren plus Standstreifen auszubauen, damit Lärmschutzmaßnahmen möglich werden. Hier wird dann auch noch der Lärmschutz als Begründung herangezogen, eine stärkere Belastung und einen erheblichen Eingriff in Natur und Erholungslandschaft zu rechtfertigen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Ramsauers vernünftigem Bekenntnis, dass in Zukunft die Sanierung Vorrang vor dem Neubau haben wird, muss die Bundesregierung auch das gesetzgeberische Umfeld anpassen. Lärmschutz an Neubau zu binden, konterkariert dieses Ziel. Es gilt, das bestehende Straßennetz für das 21. Jahrhundert fit zu machen. Dazu gehört gerade auch der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, überdimensionierte Verkehrsneubauprojekte sind hingegen Schnee von gestern. Die Verantwortlichen der lokalen CDU sollten sich in ihrer eigenen Bundespartei dafür stark machen, die gesetzlichen Vorgaben in Berlin zu ändern.

Es ist eine alte Forderung der grünen Bundestagsfraktion, Lärmschutz an hoch belasteten Straßenabschnitten auch ohne große Ausbaumaßnahmen möglich zu machen. Der aktuelle Entwurf des Bundestagswahlprogramms nimmt die Forderung nach einem besseren Schutz vor Straßenlärm auf. Doch mehr Lärmschutz braucht mehr Geld. Deshalb treten wir dafür ein, den Etat für Lärmschutzmaßnahmen auf jährlich 400 Millionen Euro zu verdoppeln.

Hintergrund: Der Bund ist gesetzlich dazu verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen zu finanzieren, wenn sie neu- oder ausgebaut werden und der Lärm Grenzwerte voraussichtlich überschreiten wird. Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Autobahnen haben keinen Anspruch auf Lärmschutz, auch wenn die Lärmbelastung höher ist als bei Neumaßnahmen mit Anspruch auf Lärmschutzwände. Um einen gesetzlichen Anspruch auszulösen, muss eine Autobahn also erheblich baulich verändert werden. Die Lärmsanierung an bestehenden Strecken ist eine freiwillige Maßnahme des Bundes, die sich vor allem nach den verfügbaren Haushaltsmitteln richtet. In Mainz wird nach geltender Rechtslage nur ein Ausbau der A 643 auf sechs Spuren plus Standspur einen Anspruch auf Lärmschutzwände auslösen. Bei der günstigeren und ökologischen verträglichen Alternative der zeitweisen Freigabe der Standspur als Fahrspur mit elektronischer Steuerung zahlt der Bund nichts für Lärmschutz.

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