Durchsuchungen bei Journalisten offenbaren ungeheures Demokratieverständnis

Die neuerlichen Äußerungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft zeigen ein unfassbares Demokratieverständnis. Demnach entscheidet offenbar die Staatsanwaltschaft pi mal Daumen, wer als Journalist arbeitet und wer nicht, anstatt dies ernsthaft zu prüfen. Damit aber nicht genug: eine Betätigung „in der linken Szene“ war für die Staatsanwaltschaft anscheinend Anlass genug, den letzten Zweifel über ihr Vorgehen verblassen zu lassen.  Die Vorgänge rund um die Durchsuchung müssen nun lückenlos und transparent aufgeklärt werden.

 

Journalisten sind für die Institution einer freien Presse und öffentlichen Meinungsfreiheit unabdingbar. Ihnen wird daher eine besondere Stellung zuerkannt, die ihre Berufsausübung gewährleisten soll. Eingriffe in diesen Informanten – und Redaktionsschutz sind nur in wenigen Ausnahmen erlaubt, wie etwa bei der Verfolgung eines Verbrechens. Die gefährliche Körperverletzung, wegen der die Ermittlungsbehörden hier vorgehen, erlaubte ihnen diese Aktion jedenfalls nicht. Auch das Argument, es handele sich hierbei womöglich gar nicht um professionelle Journalisten, zieht nicht: Abgesehen davon, dass der Berufsstand des Journalisten nicht geschützt ist, hätte eine einfache Websuche gereicht um zu erkennen, dass es sich bei den Betroffenen um zumeist rege tätige Pressefotografen handelte. Im Übrigen ist es nicht an den Behörden zu entscheiden, wer warum als Journalist gilt und damit einen neuen Maßstab des Presseschutzes einzuführen. Die Gesetzeslage ist eindeutig: ausreichend ist bereits, wenn jemand in der Absicht handelt, die journalistische Tätigkeit nicht nur einmalig , sondern zu einer dauernden, wenigstens wiederkehrenden Beschäftigung zu machen. Die fragwürdigen Aussagen sollten genug Anlass geben, das Vorgehen gründlich aufzuklären. Das wäre vor allem im Hinblick auf die sich häufenden Eingriffe in die Pressefreiheit das einzig richtige Signal.

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