Persönliche Erklärung nach § 31 GOBT zur zweiten und dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes – Berlin, 12. Dezember 2012

Heute befasst sich der Deutsche Bundestag mit verschiedenen Gesetzentwürfen und Änderungsanträgen zum Thema „Beschneidung des männlichen Kindes“. Seit dem Urteil des Landgerichts Köln vom Juni 2012 wird das Thema öffentlich und sehr kontrovers diskutiert. Die Zeit war aber meines Erachtens noch nicht ausreichend, um sich bei diesem schwierigen Sachverhalt ein angemessenes Urteil zu bilden, das sowohl der Ausübung der Religionsfreiheit auf der einen Seite und dem Wohl des Kindes und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der anderen Seite gleichermaßen gerecht wird.

Im Vorfeld zu dieser Entscheidung habe ich das Gespräch zu Verbänden, Betroffenen, religiösen Vertreterinnen und Vertretern, Medizinerinnen und Medizinern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gesucht. Die Erfahrungen und Einschätzungen waren höchst unterschiedlich. Es erreichten mich in den vergangenen Wochen auch viele Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern. Meine Beobachtung ist, dass in dieser Frage viele Menschen ähnlich zerrissen sind, wie ich es selbst bin.

In den vergangenen Jahren, sowohl während meines beruflichen als auch während meines politischen Engagements, waren mir die Beachtung und Durchsetzung von Kinderrechten immer ein wichtiges Anliegen. Die körperliche Unversehrtheit, insbesondere von Kindern, hat für mich daher höchste Priorität. Da Risiken und negative Folgen, körperlich wie psychisch, bei der Beschneidung von Jungen nicht ausgeschlossen werden können, kann ich dem Regierungsentwurf nicht zustimmen. Laut dieses Gesetzentwurfes dürfen nichtärztliche Beschneider die Zirkumzision aus religiösen Gründen durchführen. Dies birgt weiterhin erhebliche Risiken.

Gleichzeitig ist die freie Glaubensausübung ein wichtiger Bestandteil unseres Grundgesetzes, und die Beschneidung stellt in Judentum und Islam einen wichtigen rituellen Akt dar. Daher kann ich auch dem alternativen Gesetzentwurf nicht zustimmen, da er die bisherige Praxis der beiden Glaubensgemeinschaften stark einschränken will.
Dennoch dürfen religiöse Gebote und Traditionen meines Erachtens keinen Freifahrtschein für eine Körperverletzung darstellen. Auch Religion muss sich den heutigen Rechts- und Wertevorstellungen anpassen, und umstrittene religiöse Handlungen sollten nicht unreflektiert fortgeführt werden.

Reformen sind in den meisten Religionen nötig. Diese Reformen dürfen allerdings nicht von oben aufgezwungen sein, sondern müssen von den Glaubensgemeinschaften selbst ausgehen. Im Fall der Beschneidung im Judentum gab es hier bereits im 19. Jahrhundert erste Initiatoren, unter anderem Theodor Herzl, die sich gegen die Beschneidung ausgesprochen haben. Hier sind die Glaubensgemeinschaften aufgefordert, ihre Religionsriten selbst zu überdenken, und sich die Frage zu stellen, ob in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht auf gewisse Handlungen verzichtet werden könnte. Diese Debatte können und wollen wir nicht forcieren, sie braucht aber Zeit.

Der Zeitdruck, der durch das Urteil des Kölner Landgerichts entstanden ist, und die damit verbundene Rechtsunsicherheit ist bei dieser Auseinandersetzung nicht hilfreich. Vielmehr wäre es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, einen breiten und gesamtgesellschaftlichen Dialog zu diesem schwierigen Thema zu führen. In dieser Debatte sollte auch die Möglichkeit eines runden Tisches mit allen beteiligten Parteien und Bevölkerungsgruppen genutzt werden.

Da die Gesetzentwürfe meiner Ansicht nach der Abwägung dieser wichtigen verfassungsrechtlichen Güter nicht ausreichend gerecht werden, und es darüber hinaus zu diesem Zeitpunkt nicht zwingend notwendig ist, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, bin ich zu dem Entschluss gekommen, mich bei den Abstimmungen der Gesetzentwürfe zu enthalten.
Enthaltung wird zwar oft als das schwächste Abstimmungsverhalten betrachtet. In diesem Fall sehe ich aber gute Gründe für eine Enthaltung und wünsche mir eine weitere intensive Debatte zu diesem Thema.

Berlin, 12.Dezember 2012
Tabea Rößner

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld