Verbotsverfahren ohne Offenlegung von Dokumenten voreilig

Zum heutigen Beschluss der Innenministerkonferenz über ein NPD-Verbotsverfahren erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:

Die Bürgerinnen und Bürger wollen ein NPD-Verbot. Daher muss ein neues NPD-Verbotsverfahren absolut sicher zum Erfolg führen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber voreilig. Wir können nicht sicher sagen, ob alle Voraussetzungen für ein Verbot tatsächlich geschaffen sind. Bislang weigern sich die Innenminister, die Materialsammlung mit den Beweisen offenzulegen. Ohne vollständige Dokumente fehlt für eine Entscheidung des Bundestags, ob er das Verbotsverfahren mitträgt, jedoch die Grundlage. Die Hürden für ein Verbot sind hoch. Um vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand zu haben, muss der Antrag nachweisen, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung konkret gefährdet, sich also nicht nur dazu bekennt.

Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren 2003 darf das kein Spielfeld für Experimente sein. Wir müssen vorher beurteilen können, ob der Antrag Erfolg haben wird. Ein nochmaliges Scheitern würde das rechtsextreme Spektrum stärken und wäre im Wahlkampf ein Geschenk an die NPD, die sich dann als  ‚demokratisch legitimiert‘ profilieren könnte.

Wir müssen den rechtsextremistischen Strukturen den finanziellen und organisatorischen Boden entziehen. Über einen geänderten Status der NPD hinaus brauchen wir eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen im Kampf gegen Rechts, offensive Ausstiegsangebote und eine Rücknahme der Extremismusklausel.

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