Bundesregierung erkennt nicht den Handlungsbedarf für verstärkten Lärmschutz

MdB Rößner zu den Antworten auf die Kleine Anfrage „Fluglärm und Gesundheit“:

Die Bundesregierung bestätigt, dass Fluglärm die Gesundheit schädigt. In der Antwort heißt es, es sei ‚unstrittig‘, dass hohe Lärmbelastungen Herz-Kreislauf-Krankheiten hervorrufen können. Die Regierung zieht daraus jedoch keine Konsequenzen für einen stärkeren gesetzlichen Schutz vor Fluglärm. Ein generelles Nachtflugverbot ist ‚derzeit nicht geplant‘, genauso wenig wie die Ausweitung von Lärmschutzzonen. Die Verminderung des Flugverkehrs wird nicht einmal erwähnt, geschweige denn die Lenkungsmöglichkeiten durch Kostengerechtigkeit bei den verschiedenen Verkehrsträgern. Das ist mehr als traurig.

Zur Nachtruhe im Umfeld des Frankfurter Flughafens verweist die Bundesregierung auf die im Fluglärmgesetz festgelegten Beurteilungszeit zwischen 22 und 6 Uhr. Damit sei ’90 Prozent der Zeit, in der die Menschen sich im Bett befinden, abgedeckt‘. Dies klingt für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Main-Gebiet, die morgens um 5 Uhr aus den Federn schrecken, wie blanker Hohn. Auf den Flugbetrieb in den Nachtrandstunden geht die Bundesregierung mit keiner Silbe ein. Offenbar kennt sie die Situation am Frankfurter Flughafen nicht.

Der Bundesregierung liegen keine Daten über die Auswirkungen von Fluglärm auf den Krankenstand und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten vor. Die Region Rhein-Main spricht jedoch eine klare Sprache. Viele Betriebe haben sich zu Wort gemeldet, da der Lärm ihre wirtschaftlichen Aktivitäten einschränkt, so zum Beispiel die Kreishandwerkerschaft Mainz. Die Berechnungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Flughäfen sind einseitig. Sie berücksichtigen positive Wirkungen auf den Arbeitsmarkt mit teilweise weit hergeholten statistischen Kennwerten. So wollen Gutachter bei den sogenannten katalytischen Effekten berechnen, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn Mitarbeiter öfter fliegen. Der Effekt auf Betriebe, die nichts mit dem Flughafen zu tun haben, wird freihändig geschätzt. Eindeutige Zusammenhänge zu negativen wirtschaftlichen Auswirkungen werden jedoch nicht bei Kosten-Nutzen-Berechnungen zum Ansatz gebracht. Das müssen wir ändern.

Forschungsbedarf sieht die Regierung allerdings im Hinblick auf den Umfang und die Mechanismen einer gesundheitlichen Belastung durch Lärm aus verschiedenen Lärmquellen, zu präventiven Maßnahmen und im Zusammenhang mit der Festlegung von Flugrouten in der Umgebung von Flughäfen, um die Geräuscheinwirkungen auf die Bevölkerung besser beurteilen zu können.

Die Bundesregierung hält zwar an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2020 den Fluglärm gegenüber dem Bezugsjahr 2008 um 20 Prozent zu vermindern. Doch wie sie das erreichen will, bleibt ihr Geheimnis. Denn seit 2008 hat der Fluglärm stetig zu- statt abgenommen. Damit offenbart die Bundesregierung, wie blank sie in Sachen Lärmschutz ist. Eine verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.

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