Google muss transparenter werden

Zur Diskussion um Bettina Wulff und den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

In demokratischen Rechtsstaaten müssen zentrale Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen grundrechtskompatibel ausgestaltet sein. Als dominierender Gatekeeper bestimmt Google heute immer stärker darüber mit, wie wir die Welt sehen. Hier braucht es weitestmögliche Neutralität in der Informationsbehandlung, so etwa die Gewährleistung von Suchneutralität. Diese sicherzustellen, haben wir die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert. Geschehen ist seitdem nichts.

Es ist noch immer nicht klar, wann und aufgrund welchen Drucks die Suchmaschinenbetreiber die Auto-Vervollständigung unterdrücken und wann nicht. Deshalb fordern wir die Offenlegung der Funktionsweisen und die angelegten Kriterien, mit denen Informationen durch das Unternehmen vorgefiltert oder ausgeschlossen werden. Bei Dienstleistern mit einer solch großen Meinungsbildungsrelevanz dürfen Suchergebnisse nur nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien vorgeschlagen werden.

Der Fall von Frau Wulff verdeutlicht, dass sich die Bundesregierung endlich Gedanken darüber machen muss, wie auch im Netz ein dem presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch vergleichbares Recht bei klar rechtswidrigen Veröffentlichungen umgesetzt werden könnte.

Dabei können bestehende Vorschriften der analogen Welt nicht einfach unbesehen ins Digitale übertragen werden. Die Bundesregierung nimmt sich dieser Aufgabe nicht an. Das Internet ist ein Quantensprung für die Informations- und Meinungsfreiheit, der neue und sorgfältig abwägende Lösungen verlangt.

Es ist zwar gut, dass jetzt eine rechtliche Klärung im Fall von Bettina Wulff erfolgt. Es ist allerdings nicht allein neue Technik, die die Gerüchte über die ehemalige Präsidentengattin verbreitet, sondern die Ursache ist eine hausgemachte Affäre. So ist Frau Wulff offenbar nicht nur Opfer eines missgünstigen CDU-Landesverbandes geworden, sondern es ist auch eine CDU-geführte Bundesregierung, die ihr den nachträglichen Schutz ihrer Rechte erschwert.

Das Bundesinnenministerium ignoriert seit nunmehr drei Jahren konsequent alle guten Vorschläge für einen verbesserten Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet geflissentlich. Die eigens dazu von seinem Vorgänger erdachte Rote-Linie-Gesetzgebung hat Minister Friedrich einstampfen lassen. Der Zeitpunkt für diese Diskussion ist überfällig. Sie muss jetzt geführt werden.

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