Wir brauchen starke Anwälte für unsere Gesundheit

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) haben auf den offenen Brief der rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Fluglärm geantwortet. In dem Brief wandte sich Rößner an die Vertreter der Versicherten, um nachzufragen, inwieweit sie sich für die Vermeidung von Verkehrslärm einsetzen. Rößner erklärt dazu:

Die Krankenkassen-Verbände sollten ihre starke Lobby für ihre Versicherten stärker nutzen. Ihr Ansatz zur Vorsorge beschränkt sich auf individuelle Leistungen. Es ist sicherlich notwendig, den Einzelnen dazu zu befähigen, seine Gesundheit zu verbessern, sei es durch betriebliches Gesundheitsmanagement oder Ernährungsberatung im Kindergarten. Jedoch muss die Voraussetzung für Gesundheit stimmen: Eine gesunde Umwelt.

Rechtlich haben die Krankenkassenverbände keine Möglichkeit, sich bei Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten zu beteiligen, auch wenn sie mittelbar betroffen sind, falls etwa zunehmender Fluglärm die Gesundheitskosten ansteigen lässt. Wir sollten deshalb darüber diskutieren, wie `Anwälte der Gesundheit´ als Träger öffentlicher Belange bei den Planungsverfahren mit einbezogen werden können und wer diese Rolle wahrnehmen sollte. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss bei der Planung von Infrastrukturvorhaben stärker mit einbezogen werden.

Der PKV ist sich des Kostenfaktors von Verkehrslärm bewusst. Er schließt Regressansprüche gegen die Verursacher nicht aus, `soweit rechtlich Aussicht auf Erfolg besteht.´ Daher hat die Anwendung des Verursacherprinzips eine weitreichende Bedeutung, ob also Airlines und Flughafenbetreiber für die Gesundheitsschäden von Anwohnerinnen und Anwohnern haftbar gemacht werden können.

Hier finden Sie den Brief an die Krankenkassenverbände.

Hier die Antwort des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen.

Hier die Antwort des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen.

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