Telekommunikationsgesetz: Chance auf Breitband für alle vertan
Heute tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Dazu erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Dr. Tobias Lindner, Sprecher für Wirtschaftspolitik:
Das neue Gesetz garantiert den Bürgern keinen angemessenen schnellen Internetanschluss. Unser Vorschlag hätte die Unternehmen zu einem Ausbau der Grundversorgung verpflichtet. Ein Unternehmensfonds hätte jedem Haushalt einen Breitbandanschluss von 6 Mbit/m ermöglicht. Das hat die Koalition abgelehnt.
Der Markt alleine hat es bisher nicht vermocht, eine angemessene flächendeckende Versorgung herzustellen. Deshalb benötigen wir einen Masterplan für die digitale Wirtschaft. Deutschland braucht eine leistungsstarke und moderne Infrastruktur. Wer sich dabei in erster Linie auf neue Straßen, Bahnhöfe und Flughafen konzentriert, wird den Anforderungen der heutigen Zeit nicht gerecht.
Das neue Gesetz weist weitere Mängel auf: Trotz der Änderungen bei den Telefonverträgen gibt es keine kundenfreundliche Konditionen für einen 12-Monatsvertrag: Die Kündigungsoptionen zum Beispiel bei berufsbedingten Umzügen sind nicht ausreichend. Außerdem gibt es keine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität und auch der Datenschutz wurde nicht verbessert.
Dagegen begrüßen wir die Änderungen für den Rundfunk. Die Bundesländer, die die Interessen des Rundfunks vertreten, dürfen zukünftig mitentscheiden, wenn Frequenzen neu zugeteilt und versteigert werden.
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