Danke, Leipzig!

Heute verkündete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Die Richter haben die Ergebnisse der Mediation anerkannt, die als Ausgleich für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ein Nachtflugverbot in der Kernzeit zwischen  23.00 Uhr und ab 5.00 Uhr festgelegt hatte. Das Urteil engt den Spielraum für Flüge in den Randzeiten von 22 -23.00 Uhr und 5 – 6.00 Uhr ein. Sie sind in Zukunft nur zulässig, wenn dafür ein besonderer Bedarf bestehe.

Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt dazu:

„Die Menschen in der Rhein-Main-Region können aufatmen, denn die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sprechen ihnen das Recht auf sechs Stunden Nachtruhe zu. Zusätzliche werden die Randzeiten entlastet. Das Urteil spricht klar aus, dass die hessische Landesregierung Wortbruch begangen hat und dass sich die Luftfahrtbranche in einen zivilgesellschaftlichen Abwägungsprozess einordnen muss. Dabei darf die Luftfahrtlobby nicht vergessen: Die Genehmigung von 120 Flügen in der Stunde ist immer noch ein Kompromiss zu Lasten der Gesundheit von 240.000 Lärmgeschädigten, ein Gut, das eigentlich unantastbar ist.

Deshalb ist auch nach dem Urteil noch keine Ruhe in Sicht, weder am Himmel noch zwischen den Fluglärmgegnern, der Politik und der Luftfahrtlobby. 120 Flüge in der Stunde in der Endausbaustufe machen tagsüber immensen Krach, das entspricht einer Zunahme gegenüber heute um ein Drittel. Fraport plant mit dem Terminal 3 die nächste Ausbaustufe, um dieses Ausbau-Ziel im Jahr 2020 zu erreichen. Wir müssen eine Deckelung der absoluten Anzahl der Flugbewegungen in Erwägung ziehen, um den Lärm an der Quelle zu drosseln.

Wir erwarten jetzt von der Bundesregierung Gesetzesinitiativen, die eindeutig das Recht auf Gesundheit in der Lärmschutzgesetzgebung festsetzen. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dazu konstruktive Vorschläge. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung über aktiven Schallschutz sowie einheitliche Lärmobergrenzwerte an Flughäfen. Bei den Planungen für Flughäfen und Flugrouten müssen die Betroffenen verbindlich einbezogen werden. Dazu müssen das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmgesetz entsprechend novelliert werden.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld