Gesetzesnovelle blockiert bürgernahe Energiewende

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Der Bundestag hat am 29. März 2012 die Gesetzesnovelle zur EEG-Solarstromförderung verabschiedet. Damit senkt die Bundesregierung die Einspeise-Vergütung von Solarstrom kurzfristig um bis zu 32,5 Prozent. Besitzerinnen und Besitzer von Kleinanlagen bekommen zusätzlich nur 80 Prozent ihres Stromertrages vergütet, den anderen Teil müssen sie selbst vermarkten. Für Großanlagen ab ein Megawatt gilt dieses sogenannte Marktintegrationsmodell nicht. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (GRÜNE) erklärt dazu:

„Die Ausrichtung der Gesetzesnovelle ist ein Affront gegen eine bürgernahe Energiewende „von unten“. Die Bundesregierung kürzt die Vergütung von kleinen Dachanlagen mit 32,5 Prozent am stärksten. Zusätzlich gängelt sie mit dem Vermarktungszwang vorsätzlich kleine Marktteilnehmerinnen- und teilnehmer, da es ihnen unverhältnismäßig Kosten und Bürokratie aufbürdet. Die Ausnahmeregelung für Großanlagen auf Druck der FDP ist ein neuer Auswuchs ihrer Klientelpolitik. Die Bundesregierung wirft mit ihrer verfehlten Energiepolitik Bürger-Beteiligungsmodellen wie der Mainzer Bürger-Energiegenossenschaft UrStrom eG Knüppel zwischen die Beine.

Ein kleiner Lichtblick war, dass die Verordnungsermächtigungen gestrichen wurden, die die Rechte des Parlamentes und des Bundesrates massiv eingeschränkt hätten. Der Vorstoß der Minister Rösler und Röttgen zielte darauf ab, dass die Bundesregierung ohne Beteiligung des Parlaments die Vergütungssätze erneuerbarer Energien hätte eigenmächtig kürzen können.

Im Vorfeld haben sich sogar unionsgeführte Länder gegen die drastischen Kürzungspläne ausgesprochen. Sie können nun im Bundesrat zeigen, dass sie verantwortliche Sachpolitik vor den Parteizwang stellen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen, um sich gegen diese Kahlschlag-Kürzung einzusetzen. Das EEG ist zwar nicht zustimmungspflichtig, eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat könnte es jedoch stoppen.“

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