Kein Recht Zweiter Klasse

„Die Entscheidung der Deutschen Flugsicherung (DFS), über der Stadt Wiesbaden in Landeanflug gehende Jets eine Flughöhe von 1500 statt wie bisher 1200 Metern vorzuschreiben, zeigt: Die bisherigen Regelungen sind nicht so alternativlos, wie die DFS bisher behauptet. Auflagen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sind möglich. Dies müssen DFS und Flughafenbetreiber Fraport nun auch den Menschen in Mainz, Bad Kreuznach und Rheinhessen gewähren“, sagen die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner und die Landtagsabgeordneten Pia Schellhammer und Ulrich Steinbach.

Rößner: „Wir GRÜNE haben die DFS schon mehrfach auf technische Möglichkeiten hingewiesen, den Fluglärm über dem östlichen Rheinland-Pfalz zu senken – etwa das Steilflugverfahren. Auf diese Möglichkeiten ist die DFS bisher nicht eingegangen. Ebenso wenig auf den Wunsch der Menschen, die Entscheidungen über Flughöhen und Anflug- oder Landeverfahren transparenter zu machen. Diese Entscheidungen haben massiven Einfluss auf die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner.“

Schellhammer und Steinbach fordern, dass es keine ungleiche Behandlung zwischen den Menschen in Hessen und Rheinland-Pfalz gibt: „Es hat schon ein Geschmäckle, wenn in Wiesbaden die Entscheidungen fallen und dem Druck der Menschen in Wiesbaden nachgegeben wird – für Rheinland-Pfalz ein Entgegenkommen gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohner aber nicht möglich sein soll. Wir fordern daher gleiches Recht für alle. Die Menschen in Mainz, Bad Kreuznach und in Rheinhessen müssen genau so konsequent vor Fluglärm geschützt werden wie in Wiesbaden oder dem Taunus.“

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