Pressefreiheit europaweit umsetzen

In der Grundrechtecharta der Europäischen Union (EU), die mit dem Vertrag von Lissabon für fast alle Mitgliedstaaten verbindlich festgeschrieben wurde, verdeutlicht die europäische Gemeinschaft ihr Ziel der Achtung rechtsstaatlicher Grundsätze und macht sie zur Grundbedingung der Mitgliedschaft in der EU. Wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie ist eine freie Presse, weil sie demokratische Meinungsfindung und Meinungsbildung ermöglicht. Nach Artikel 11 der Grundrechtecharta ist die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit zu achten. Seit Jahren nehmen viele europäische Länder bei dem Pressefreiheitsindex der Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ Spitzenplätze ein. Das Recht auf Informationsfreiheit droht jedoch in verschiedenen europäischen Ländern zu erodieren, weil Regierungen oder Konzerne Anstrengungen unternehmen, Einfluss auf Journalistinnen und Journalisten auszuüben. Wenn eine unabhängige, kritische Berichterstattung nicht mehr möglich ist und Bürgerinnen und Bürger sich nicht mehr adäquat informieren können, droht ein Stillstand gesellschaftlichen Fortschritts und Reflexion. Die Erschütterung dieses Grundpfeilers der Demokratie darf nicht unbeachtet bleiben, sondern muss in allen Mitgliedstaaten angegangen werden.

Den vollständigen Antrag lesen Sie hier.

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