Sieg der Pressefreiheit

Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung eines Lokalsendes im Jahr 2003 als verfassungswidrig erklärt hat. Das Urteil zeigt, wie wichtig in Deutschland die unabhängigen Gerichte sind, um die Presse- und Rundfunkfreiheit zu schützen. Es ist für eine freie Berichterstattung unerlässlich, dass ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Redaktion und Informanten gewährleistet sein muss, und der Staat die Presse- und Rundfunkorgane mit Durchsuchungen nicht einschüchtern darf.

Wir Grünen haben im Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit eingebracht, um die Hürden für Durchsuchungen und Beschlagnahmung von Unterlagen und Computern bei Medienorganen und Journalisten zu erhöhen.

Dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Lokalsender erst nach fast acht Jahren Klarheit über seine Rechte erhält, ist allerdings ein Wermutstropfen. Hier mahnen wir zügigere Befassung und Rechtsprechung durch die zuständigen Gerichte an.

Die Polizei hatte 2003 die Räume des Hamburger Radios Freies Sender Kombinat (FSK) durchsucht und Dokumente beschlagnahmt, weil der Sender einen Beitrag über angebliche Übergriffe von Polizeibeamten bei einer Demo gesendet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Polizeibehörde bei dem Sender nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen seien.

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