Rechtsunsicherheit ist vermieden worden

Zur Ankündigung der Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag bei der morgigen Abstimmung ablehnen zu wollen, erklären Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin und Dr. Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher:

Wir begrüßen die Entscheidung der Fraktionen in NRW. Die Novelle des JMStV hätte für viel Rechtsunsicherheit bei den Anbietern im Netz gesorgt. Der JMStV wäre den diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter im Netz nicht gerecht geworden. Die wenigsten hätten sich zugetraut, zu entscheiden, was Entwicklungsbeeinträchtigung ist und ihre Angebote entsprechend selbständig mit Altersangaben versehen können. Besonders schwierig wäre es für web2.0-Angebote geworden, die entweder eine (für viele teure) Selbstkontrollen-Mitgliedschaft hätten bezahlen oder fremde Inhalte hätten vorfiltern müssen. Ob Jugendschutzprogramme tatsächlich flächendeckend zum Einsatz gekommen wären und wirklich den Jugendmedienschutz vorangebracht hätten, bezweifeln wir.

Wir haben unsere Ablehnung gegenüber dem Staatsvertrag frühzeitig zum Ausdruck gebracht. Die jetzige Entscheidung eröffnet die Chance, sich umfassend mit der Frage auseinander zu setzen, wie wir einen zukunftsfähigen Jugendschutz im Netz gewährleisten können. Wir schlagen vor, bei der Erarbeitung von Konzepten auch die Parlamente und die Zivilgesellschaft zu beteiligen und das Verfahren transparent zu gestalten.

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