Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht

Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und deshalb zu Recht verfassungsrechtlich geschützt. Dennoch kommt es immer wieder zu Beeinträchtigungen dieses hohen Gutes, seien es Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Medienangehörigen, sei es die Mitnahme von Zufallsfunden, sei es die Überwachung des Telefon- und Emailverkehrs. Dabei sind oft noch nicht einmal Journalistinnen und Journalisten das eigentliche Ziel der Ermittlungen, sondern – wie beim Geheimnisverrat – meist der Informant im Verwaltungsapparat. Um dort das Informationsleck zu finden, werden über das Konstrukt der Teilnahme am Geheimnisverrat Arbeits- und Privaträume von Journalistinnen und Journalisten durchsucht und vermeintliche Beweisstücke beschlagnahmt – wie zum Beispiel im bekannten „Cicero“- Fall beim Journalisten Bruno Schirra geschehen. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird dadurch unterlaufen.

Der Verdacht der Teilnahme an der Veröffentlichung eines Amtsgeheimnisses (Anstiftung oder Beihilfe), führt zu einer erheblichen Einschränkung des Quellen- und Informantenschutzes und damit der Pressefreiheit. Die Medienangehörigen können ihren journalistischen Aufgaben oft monatelang nicht nachgehen, weil ihre sämtlichen Arbeitsmaterialien nicht mehr verfügbar sind.

Das wollen wir ändern. Wir haben deshalb bereits kurz nach der Cicero-Affäre 2006 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Pressefreiheit umfassend stärkt. Nun zieht die Bundesregierung nach und legt einen Gesetzentwurf vor. Darin stellt sie die Beihilfe zum Geheimnisverrat strafffrei und fordert einen dringenden Tatverdacht bei Beschlagnahmen bei Medienangehörigen. Das geht uns nicht weit genug. Gleichzeitig forderte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder, aufgrund der terroristischen Bedrohung die Pressefreiheit in Deutschland einzuschränken. Das weisen wir strikt zurück. Wir haben den grünen Gesetzentwurf von 2006 ausgebaut und stellen ihn erneut zur Debatte.
Grüne Position

Wir Grüne meinen, dass die Suche nach dem Amtsgeheimnisträger, der geheime Informationen herausgegeben hat, niemals auf Kosten der Pressefreiheit gehen darf und nicht auf dem Rücken von Medienangehörigen stattfinden darf. Ein Medienangehöriger, der Informationen bekommen möchte, nachfragt und recherchiert, geht seiner Arbeit, kurz: seinem Auftrag nach. Während der Ermittlungen genau zu rekonstruieren, wie der Medienangehörige die Information bekommen hat und ob er möglicherweise den Wunsch des Amtsgeheimnisträgers, die vertrauliche Information zu veröffentlichen, erst hervorgerufen hat, halten wir für schlicht nicht leistbar. Deshalb wollen wir nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat straffrei stellen. Damit kann die Durchsuchung und Beschlagnahme bei Medienangehörigen nicht mehr als Krücke dienen, um denjenigen zu finden, der seine Dienstpflichten verletzt hat.

Auch Blogger sind geschützt: Wichtig für uns ist, dass wir entsprechend der bisherigen Auslegung des Zeugnisverweigerungsrechts in § 53 I Satz 1 Nr. 5 StPO, dessen Formulierung wir für die Straffreiheit aufgreifen, beispielsweise auch Blogger mit vom Schutz umfasst ansehen, wenn sie bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Informations- und Kommunikationsdiensten (also Blogs), die der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienen, als Blogbetreiber oder mit häufigen Beiträgen mitwirken. Für die Berufsmäßigkeit ist dabei entsprechend den allgemeinen Kriterien der Rechtsprechung eine gewisse Regelmäßigkeit oder die Absicht einer solchen, aber keine Gewinnerzielungsabsicht entscheidend.

Außerdem wollen wir, dass Beschlagnahmen und Durchsuchungen bei Medienangehörigen auch in Eilfällen nur noch nach richterlicher Anordnung und mit ausführlicher Begründung inklusive Verhältnismäßigkeitsprüfung möglich sind. Den Richtervorbehalt wollen wir außerdem nicht nur auf journalistische Arbeitsräume beschränken. Viele Medienangehörige arbeiten frei und von unterwegs, eine Beschränkung auf spezielle Räumlichkeiten wäre fern der journalistischen Arbeitsrealität.

Umfassende Pressefreiheit heißt für uns aber auch, Zufallsfunde bei Beschlagnahmen auszuschließen, die Berichterstattung bei laufenden Strafverfahren von den Grenzen für Wortzitate aus Schriftstücken zu befreien (die sinngemäße Veröffentlichung ist schon heute straflos) und Medienangehörige als Zeugnisverweigerungsberechtigte mit anderen Berufsgeheimnisträgern wie z. B. Abgeordneten bei strafprozessualen Maßnahmen gleichzustellen. Auch für sie muss ein strenges Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten. Daher fordern wir eine entsprechende Änderung des § 160a StPO und weiterer Gesetze.

Im Einzelnen wollen wir Änderungen in folgenden Punkten:

  • Wenn Journalisten in Ausübung ihres Berufes zur Verletzung des Dienstgeheimnisses anstiften oder Beihilfe leisten, soll dies zukünftig nicht mehr als rechtswidrig gelten. Das Strafgesetzbuch (§ 353b) soll entsprechend geändert werden.
  • Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen in Wohnungen und auch sonst bei Journalisten sollen nur noch von einem Richter angeordnet werden können. Sie müssen sehr sorgfältig und unter strikter Beachtung des hohen Wertes der Pressefreiheit begründet werden.
  • Die Mitnahme von sogenannten Zufallsfunden nach Durchsuchungen bei Medienangehörigen wird ausgeschlossen. Dokumente und Datenträger, nach denen eigentlich gar nicht gesucht wurde, werden damit umfassend geschützt.
  • Das Zeugnisverweigerungsrecht von Medienangehörigen soll auch nicht mehr durch Überwachung ihrer Kommunikation oder andere Maßnahmen zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr unterlaufen werden können. Der Informantenschutz wird durch ein abwägungsfestes Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot gestärkt.
  • Die Beeinträchtigung von Veröffentlichungen über laufende Strafverfahren im Strafgesetzbuch (§ 353d Nr. 3) sollen aufgehoben werden. Künftig sollen in jedem Stadium zum Beispiel wörtliche Zitate aus der Anklageschrift erlaubt sein.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen: Uns ist Pressefreiheit wichtiger als Strafverfolgung um jeden Preis. Ohne eine freie und kritische Presse kann keine Demokratie bestehen. Dabei ist investigativer Journalismus zur Aufdeckung von Missständen besonders wichtig. Wir wollen die Pressefreiheit deshalb effektiv schützen, wenn ihr Einschüchterung und Behinderung seitens der Strafverfolgung drohen.

Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier.

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