„Unsozial und realitätsfern“

Die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgericht: „Die bisherige Regelung ist unsozial und realitätsfern. Eltern wissen: Kinder kosten nicht weniger Geld als Erwachsene sondern mehr.“

Die Bundesregierung darf jetzt nicht abwarten, bis die Frist abläuft, die ihr das Verfassungsgericht gegeben hat. „Es ist traurig genug, dass die Regierung nicht von sich aus eingesehen hat, dass die bisherige Regelung nicht dem Grundgesetz entsprochen haben. Jetzt muss sie schnellstmöglich eine Lösung finden, die Kindern und Jugendlichen auch in von Hartz IV abhängigen Familien eine Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht. Dazu gehören der Besuch von Kinos und Theater, der Kauf von Büchern oder der Besuch von Schwimmbädern. Allein in Mainz sind 4500 Kinder von diesem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Das muss durch die neue Regelung anders werden.“

Für die Ermittlung der künftigen Berechnungsgrundlage der Regelsätze fordern BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in einem Antrag an den Deutschen Bundestag eine unabhängige Kommission mit Vertretern der Fachwissenschaft, den Wohlfahrtsverbänden sowie Vertretern der Träger der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe einzuberufen.

Der Kommission sind folgende Vorgaben zu machen:

–     die Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII so auszugestalten, dass sie dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums für ein menschenwürdiges Leben für alle Menschen Rechnung tragen;

–     die Ermittlung der Bedürfnisse und die Festlegung der Bedarfe nachvollziehbar und transparent anzulegen;

–     zu prüfen, in welchen Bereichen die Pauschalierung von Leistungen nicht sachgerecht ist und einer Öffnungsklausel bedarf, die besondere Lagen und Dispositionen berücksichtigt.

Das bisherige Verfahren ist, wie das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, willkürlich und intransparent. „Damit hat das höchste deutsche Gericht die Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestätigt: Die Regelsatzleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind nicht bedarfsdeckend und Existenz sichernd. Wir müssen den Sozialstaatsauftrag des Artikel 1 des Grundgesetzes ernstnehmen und erfüllen. Das Grundgesetz fordert, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Dass die Regierung dieses Grundrecht vor allem Kinder enthalten hat, ist ein Skandal“, sagt Rößner abschließend.

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