Zensursula

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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Anbieter ist nicht gleich Anbieter

Die Länder sind gut beraten, sich noch einmal genau zu überlegen, wer welche Pflichten im Netz haben soll. Anbieter ist nicht gleich Anbieter. Wenn Zugangs- und Hostprovider künftig die Regelungen zum Jugendschutz genauso umsetzen müssen, wie die Anbieter von Inhalten im Netz, dann würde das Internet weit mehr reglementiert als mit dem hoch umstrittenen „Zensursula“-Gesetz.

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