Tagesschau-App

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Tagesschau-App: Zukunftsgerichtetes Urteil

Zur Abweisung der Verlegerklage gegen die tagesschau-App erklärt Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und Sprecherin für Medien und digitale Infrastruktur: „Das Gericht stellt fest, was auf der Hand lag: Die App ist nur eine andere Ausspielform des tageschau-Angebots und daher als Teil des Telemedienkonzeptes der ARD erlaubt.“

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Zurück in die Vergangenheit

Das Gerichtsurteil zur Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten“ werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen.

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Tageschau-App: Eine medienpolitische Entscheidung

Zu Äußerungen des Landgerichtes Köln im Rechtsstreit Tagesschau-App erklärt Tabea Rößner: Das Gericht hat Recht: Diese Frage sollte nicht von Richtern geklärt werden. Es geht um eine medienpolitische Entscheidung. Die Verlage sollten endlich einsehen, dass auch die Öffentlich-Rechtlichen einen Anspruch darauf haben, im Internet bzw. auf dem App-Markt präsent zu sein.

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Klage gegen Tagesschau-App ist rückwärtsgewand

Acht Zeitungsverlage haben in Köln Klage gegen die Tagesschau-App für Smartphones eingereicht. Sie kritisieren, dass die Textbestandteile der App den Wettbewerb mit den privaten Anbietern verzerren. Die privaten Bezahlmodelle würden nicht genutzt, weil die öffentlich-rechtlichen Angebote kostenlos dem Markt zur Verfügung stünden. Aufgrund dessen fordern die Zeitungsverlage, dass die Applikation um die Textbestandteile reduziert wird und nur noch Video- und Online-Beiträge angeboten werden.

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